Ihr Pflegeheim hält nicht das, was im Vertrag vereinbart wurde oder kündigt Ihnen Hals über Kopf? Auf Ihrer Rechnung tauchen plötzlich nicht nachvollziehbare Leistungen auf? Mit unseren Rechtsberater*innen besprechen Sie Ihre Ansprüche und Möglichkeiten.
Die Suche nach einem Platz im Pflegeheim kann eine herausfordernde und emotionale Aufgabe sein. Wir unterstützen Sie dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen und die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen zu gewährleisten. Dafür prüfen wir Kosten, Leistungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem nehmen wir bestehende Verträge unter die Lupe und beraten Sie zu Ihren Rechten.
Unsere Schwerpunkte:
- Das Pflegeheim wird teurer: Wann ist eine Preiserhöhung rechtens?
Die Kosten für Unterkunft und Betreuung werden plötzlich teurer? Pflegeheime dürfen ihre Preise nur unter bestimmten Bedingungen anheben und müssen bei Entgelterhöhungen genaue gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir prüfen, ob sie wirklich draufzahlen müssen.
- Probleme mit dem Pflegeheim: Ihre Rechte in Pflegeeinrichtungen
Die Betreuung stimmt nicht, das Essen ist nicht wie abgesprochen und die Hygiene fraglich: Wir zeigen, was Sie tun können, wenn das Pflegeheim vertragliche Vereinbarungen und Absprachen nicht erfüllt.
- Kündigung von Pflegeheimverträgen: Wann ist sie rechtmäßig?
Ihr Heim hat Ihren Platz gekündigt oder Sie haben entschlossen, das Pflegeheim zu verlassen? Wir unterstützen Sie.
- Vertragsprüfung vor dem Einzug ins Pflegeheim
Im Vertrag müssen genaue Angaben zu den Leistungen und Kosten gemacht werden. Sind alle gesetzlich vorgegebenen Punkte in Ihrem Heimvertrag geregelt?
Und was passiert, wenn der Heimvertrag von den vorvertraglichen Informationen abweicht? Wir prüfen Ihre Unterlagen.
- Kosten im Pflegeheim: Wofür Sie zahlen müssen und wofür die Pflegekasse
Bei der Suche nach der passenden Einrichtung können sich die Preise von Heim zu Heim stark unterscheiden. Wir klären, welche Anteile Sie selbst tragen müssen und welche Kosten die Pflegeversicherung übernimmt.
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.