Wer haftet, wenn der Nachwuchs gegen Bild- und Urheberrechte im Netz verstößt?

Pressemitteilung vom
Bei Instagram das Foto der Freundin posten, das eigene Profil mit fremden Bildern schmücken oder Musik, Spiele oder Filme runterladen: Viele Eltern bekommen Abmahnungen von Anwälten, weil sie angeblich illegale Dateien aus dem Internet heruntergeladen haben.
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Jetzt anmelden: Kostenfreie Veranstaltung der Verbraucherzentrale Dresden und des Medienkulturzentrums

Auch wenn sie sicher sind, nicht gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen - vielleicht war es der minderjährige Nachwuchs. Wie ist in solchen Fällen eigentlich die Rechtslage? Haften Eltern tatsächlich für die Verstöße ihrer Kinder im Internet?

Das Gute zuerst: Nein, Eltern haften nicht immer automatisch, wenn ihre Kinder im Teenager-Alter urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen oder herunterladen. Doch damit sind Eltern nicht aus der Verantwortung entlassen. Vielmehr sind sie dazu verpflichtet, ihre Kinder über die geltende Rechtslage zum Urheberrecht im Internet aufzuklären.

Die Expert*innen der Verbraucherzentrale geben in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Medienkulturzentrum Dresden einen rechtlichen Überblick zu Bild- und Urheberrechten. Zudem gibt es ausreichend Zeit, um individuelle Fragen zu klären.

  • INFO-ABEND: Persönlichkeits- und Urheberrechte im Netz
  • Wann: 26.09.2023, 18:30 Uhr
  • Wo: Fetscherplatz 3, 01307 Dresden

Anmeldung: Online oder telefonisch unter 0341 – 696 29 29

Die Plätze für die Veranstaltung sind begrenzt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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