Sparkasse deutet Kündigungsabsicht bei noch laufenden Prämiensparverträgen an
„Das verunsichert Betroffene zu Recht“, erklärt Robert Kluttig, Leiter der Verbraucherzentrale in Dresden. Die vorliegenden Fälle, weisen nach Rechtsauffassung der Verbraucherschützer eine vereinbarte Laufzeit auf, so dass diese Verträge nicht einseitig gekündigt werden dürften. Weil sowohl die Verträge als auch die Anschreiben unterschiedlich gestaltet sind, sollte die Sachlage ganz individuell geprüft und bewertet werden. „Betroffene sollten sich nicht überrumpeln lassen und überschnell einwilligen“, empfiehlt Kluttig.
Wer Unterstützung bei der Bewertung des eigenen Schreibens der Sparkasse benötigt, findet Rat bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen vor Ort. Terminvereinbarungen sind online www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-6962929 möglich
Hintergrund:
Bereits vor einigen Wochen erhielten Betroffene mit noch laufenden Verträgen ein Schreiben mit der Aufforderung einer neuen Zinsanpassungsklausel zuzustimmen. Zudem wurde bei Zustimmung eine Vergleichszahlung hinsichtlich der Zinsanpassung des Prämiensparvertrages angeboten, die auf der derzeitigen Rechtsmeinung des OLG Dresden zu den Fällen beruht. Bereits damals haben die Verbraucherschützer Bedenken hinsichtlich dieser neuen Klausel geäußert. Bislang gibt es kein höchstrichterliches Urteil wie die Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen abschließend vorgenommen wird.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.