Jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt!
Die Sparkasse Meißen hat Prämiensparenden zu wenig Zinsen gezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Meißen in wichtigen Punkten zugunsten der Sparer*innen entschieden. Nach welchem konkreten Referenzzins die Nachzahlungen berechnet werden sollen, steht jedoch noch nicht fest. Was bedeutet das für die über 600 Betroffenen, die sich der Musterklage angeschlossen haben, und alle anderen Prämienspar-Kund*innen der Sparkasse Meißen? Die Verbraucherzentrale informiert in kostenfreien Infoveranstaltungen.
Wie geht es nun weiter?
Welche Optionen sich aus einem Vergleich mit der Sparkasse Meißen ergeben können, wie weit die Verhandlungen der Verbraucherzentrale Sachsen mit der Bank fortgeschritten sind und wie es vor Gericht weitergeht, damit alle Betroffenen zu ihrem Geld kommen, erfahren Prämiensparer*innen in einer ganz besonderen Infoveranstaltung. Bei Kaffee und Kuchen aus der Region erklären die Rechts- und Finanzexpertinnen der Verbraucherzentrale, exklusive Neuigkeiten und individuelle Möglichkeiten. „Laut unseren Berechnungen steht den Verbraucher*innen pro Sparvertrag eine Zinsnachzahlung von durchschnittlich 4.700 Euro zu“, erklärt Sylvia Neubert von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gleichzeitig veranschaulicht eine Künstlerin den komplizierten Sachverhalt live. Zudem gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
Filterkaffee und Finanzen: Aktuelle Infos für Prämiensparer*innen der Sparkasse Meißen
Kostenfreie Infoveranstaltung mit Kaffee, Kuchen und Live-Illustration
- 14. Dezember 2022: 10 bis 12 Uhr
Ort: Eventraum, An der Frauenkirche 4 (am Tuchmachertor), 01662 Meißen - 11. Januar 2023: 14 bis 16 Uhr
Ort: Verbraucherzentrale Sachsen, Gerbergasse 5, 01662 Meißen
Anmeldung: Telefonisch: 0341-696 29 29 || Online: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen
Die Plätze für die Veranstaltung sind begrenzt. Die Teilnahme ist konstenfrei.
Hier können Sie noch bis 04.12.2022 unsere Petition unterzeichnen und die Sparkassen Deutschlands zum zahlen der fehlenden Zinsen auffordern!
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.