Die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparenden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Betroffenen Sparer*innen steht nach Berechnungen der Verbraucherschützer nun eine Nachzahlung von durchschnittlich 5.000 Euro pro Sparvertrag zu. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden eingereicht. „Noch bis zum 08. November 2022 kann man sich der Klage anschließen und so unkomplizierter sein Geld nachfordern. Betroffen sind sowohl laufende als auch gekündigte Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ der Sparkasse Dresden“, so Finanzexpertin Kerstin Reinsperger der Verbraucherzentrale in Dresden.
Doch wie läuft die Musterfeststellungsklage ab? Was sind Vor- und Nachteile für diejenigen, die sich der Klage anschließen? Und gibt es noch andere Wege, um an die Zinsnachzahlung zu kommen? Diese und weitere Fragen rund um die Musterfeststellungsklage beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen in kostenfreien Informationsveranstaltungen:
Was:
Für Ihr Recht und Ihr Geld: Jetzt mitklagen und
Zinsen einfordern! Infonachmittag für Prämiensparende + Vortrag
Wann:
07. September 2022, 16 Uhr und 07. September 2022, 17 Uhr
Wo:
Verbraucherzentrale in Dresden
Fetscherplatz 3
Anmeldung:
0341 - 696 29 29 oder dresden@vzs.de
Offene Tür für Prämiensparende:
Jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr können Interessierte ganz ohne Beratungstermin die Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale in Dresden mit der Eintragung ins Register oder der Zinsberechnung beauftragen.
„Alle Betroffenen begleiten wir gern auf dem Weg zu ihrer Zinsnachzahlung. Wir helfen sowohl bei der rechtssicheren Eintragung ins Klageregister und können zudem ein Gutachten darüber erstellen, wie viel Zinsen den Betroffenen pro Sparvertrag zustehen“, erklärt Finanzexpertin Kerstin Reinsperger. Am 09. November 2022 wird die Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.