Die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparenden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt – im Schnitt insgesamt 5.000 Euro pro Sparvertrag. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deshalb Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse eingereicht. Knapp 400 Betroffene haben sich der Klage aktuell angeschlossen und fordern ihr Geld ein. Dennoch kann der kompletten Nachzahlung etwas in die Quere kommen.
Viele Betroffene fordern ihre berechnete Nachzahlung direkt bei der Sparkasse ein. Doch dann wird nach Auffassung der Verbraucherschützer*innen nur ein Teil der Zinsen nachgezahlt. „In einem aktuellen Fall rund die Hälfte der zustehenden 7.100 Euro. In einem anderen rund 1.200 Euro der berechneten 2.500 Euro“, erklärt Kerstin Reinsperger von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Bank versucht, die Nachzahlungen an Sparende klein zu halten“, so die Finanzexpertin. „Wer eine Chance auf die komplette Zinssumme haben möchte, sollte derzeit keine Angebote der Sparkasse Dresden annehmen und sich der Musterklage anschließen.“
Die Zeit läuft: Anfang November schließt das Klageregister
Noch bis zum 08. November 2022 können sich Prämiensparer*innen der Klage anschließen und so unkomplizierter ihr Geld nachfordern. Betroffen sind sowohl laufende als auch gekündigte Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ der Sparkasse. Die Verbraucherzentrale unterstützt betroffene Sparer*innen bei der rechtssicheren Eintragung ins Klageregister und kann zudem konkrete Berechnungen und Gutachten über Nachzahlungsansprüche für Prämiensparverträge erstellen.
Kostenfreie Infoveranstaltung + offene Tür für Prämiensparer*innen
Antworten auf alle Fragen rund um die Musterklage gibt es in den kostenfreien Infoveranstaltungen der Verbraucherzentrale Sachsen:
Was:
Für Ihr Recht und Ihr Geld: Jetzt mitklagen und
Zinsen einfordern! Infonachmittag für Prämiensparende + Vortrag
Wann:
12. Oktober 2022, 16 Uhr und 12. Oktober 2022, 17 Uhr (2 Termine)
Wo:
Verbraucherzentrale in Dresden, Fetscherplatz 3
Anmeldung:
0351 - 459 3484 oder dresden@vzs.de
Offene Tür für Prämiensparende:
Jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr können Interessierte ganz ohne Beratungstermin die Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale in Dresden mit der Eintragung ins Register oder der Zinsberechnung beauftragen.
„Alle Betroffenen begleiten wir gern auf dem Weg zu ihrer Zinsnachzahlung. Wir helfen sowohl bei der rechtssicheren Eintragung ins Klageregister und können zudem ein Gutachten darüber erstellen, wie viel Zinsen den Betroffenen pro Sparvertrag zustehen“, erklärt Finanzexpertin Kerstin Reinsperger. Am 09. November 2022 wird die Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.