Wenn am Telefon die Beantragung von bis zu 6.280 Euro für die Pflege von Angehörigen versprochen wird, ist das Interesse schnell geweckt. So geht aktuell ein unseriöser Anbieter für Pflegeberatungen vor, der im Raum Bautzen nicht erlaubte Werbeanrufe tätigt. Viele Betroffene werden im Anschluss jedoch mit einer Rechnung von 129 Euro im Briefkasten überrascht. „Brechen Sie den Anruf ab und zahlen sie eventuelle Forderungen nicht“, erklärt Rechtsexpertin Steffi Meißner von der Verbraucherzentrale in Bautzen.
Im Telefonat ist zunächst nicht von einem kostenpflichtigen Vertrag die Rede. Umso größer ist die Verwunderung, wenn die Rechnung ins Haus flattert. „Im besten Fall legen Sie sofort auf, wenn Ihnen die Firma so ein Angebot am Telefon macht. Sollten Sie dennoch eine Rechnung inklusive Servicegebühr erhalten, begleichen Sie die Forderung nicht. Widerrufen Sie den Vertrag nachweisbar und schriftlich oder reichen Sie Widerspruch gegen das angebliche Vertragsverhältnis ein. Dabei unterstützen wir Sie auch gern“, erklärt die Rechtsexpertin. Wer sich zudem zu den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung beraten lassen möchte, kann das bei den gesetzlichen Pflegekassen kostenfrei tun.
Es gibt auch weitere Hinweise, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt: So hat die Firma ihren Sitz in der Schweiz und das Geld soll auf ein Konto nach Malta fließen. „Das ist sehr typisch für unseriöse Firmen, die ihre Geschäfte intransparent gestalten möchten“, weiß die Rechtsexpertin. Hinzu kommt, dass auf der Rechnung auch mit dem Logo der Universität Leipzig als „Forschungspartner“ geworben wird. Auf Nachfrage bei der Universität Leipzig stellt sich heraus, dass es keine Zusammenarbeit gibt und die Verwendung des Uni-Logos nicht genehmigt wurde. Insgesamt wird so jedoch trickreich versucht, dem Angebot einen seriösen Anstrich zu verpassen.
Die Verbraucherzentrale in Bautzen finden Sie auf der Wendischen Straße 1. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.