Verbraucherzentrale verkürzt die Wege zu unabhängiger Beratung in Ostsachsen
„Wir kommen zu Ihnen“, heißt es, wenn der rote Beratungsbus mit den Expertinnen für Recht, Finanzen, Energie, Digitales oder Ernährung auch in kleinere Kommunen kommt. Dann wird individuelle unabhängige Beratung auf Marktplätzen, in Rathäusern oder bei Kooperationspartnern angeboten.
„Dass wir mit den neuen roten Flitzern einen zusätzlichen Service für alle anbieten, die in ihrer Nähe keine Verbraucherzentrale haben, freut uns sehr. In vielen kleinen Ortschaften haben sich andere Institutionen abgewendet. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und wollen dem Verbraucherschutz auf dem Land einen ordentlichen Schub verleihen“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, stolz.
Für die Umsetzung in Ostsachsen konnte die Verbraucherzentrale dank Förderung durch das sächsische Sozialministerium auch eine neue Mitarbeiterin gewinnen. Helen Mersiowsky ist mit viel Kompetenz und Empathie angetreten, um künftig das Angebot im Beratungsbus zu tragen. Sie ist Ansprechpartnerin mit großem Fachwissen und jahrelanger Praxiserfahrung aus dem Banken- und Versicherungswesen. „Dass wir künftig regelmäßig auf verschiedenen Marktplätzen Teil des Wochenangebotes sein werden, empfinden die Menschen schon jetzt als Bereicherung“, erklärt Helen Mersiowsky für den ostsächsischen Raum. „Ich möchte mich dafür einsetzen, dass in den ländlichen Gemeinden Verbraucherschutz viel mehr Menschen zur ihrem Geld und ihrem Recht verhilft“, so Mersiowsky.
Kommunen und Städte, die Interesse am mobilen Angebot der Verbraucherzentrale Sachsen haben, können ihren Wunsch per E-Mail unter vzs@vzs.de anmelden, da der Tourenplan noch flexibel anpassbar ist. Verbraucher können den Tourenplan am besten online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/beratungsbus einsehen und einen geeigneten Beratungstermin telefonisch unter 0341 – 696 29 29 buchen. Das erspart Wartezeiten, denn die Beratung vor Ort ist sowohl mit als auch ohne Termin möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.