Verbraucherzentrale in Bautzen warnt vor Gaunern, die am Telefon ein fieses Schauspiel aufführen
So wurde dem Betroffenen mitgeteilt, dass er einen fünf Jahre alten Lottovertrag hätte, der mittlerweile mit 14.000 Euro Schulden verbunden wäre und bei einem Rechtsanwalt liegen würde. Der Betroffene erhielt ein erfundenes Aktenzeichen und meldete sich bei dem angeblichen Anwalt. Dieser zeigte sich kulant und entlockte dem gutgläubigen Verbraucher, dass er 7.000 Euro zur Verfügung hätte. Keine Stunde später meldete sich der Anwalt mit dem Vergleichsangebot über 7.600 Euro und einem zusätzlichen Gewinnversprechen von 119.000 Euro. Weil der Abzocker nicht nur kulant, freundlich und kompetent erschien, sondern sogar eine Sekretärin ins Gespräch einbezog und mögliche Gerichtstermine im Kalender studierte, überwies der getäuschte Verbraucher letztlich die Summe .
Auf Raten der Verbraucherzentrale erstattete er einige Tage später Anzeige bei der Polizei und forderte seine Bank auf, das Geld zurückzufordern. Daraufhin erdreistete sich der angebliche Anwalt, sich nochmals zu melden und Drohungen in Hinblick auf ein Gerichtsverfahren und dem Platzen des Vergleichs auszusprechen. Bis heute ist ungeklärt, ob es mit der Rückerstattung klappen wird.
„Wir warnen ausdrücklich davor, auf Geldforderungen am Telefon oder an der Haustür zu reagieren“, so Steffi Meißner, Leiterin der Verbraucherzentrale Bautzen. „Egal ob eine neue oder fünf Jahre alte Forderung, die eh verjährt sein könnte, werden aus einem Telefonat keinerlei Ansprüche eines gültigen Gewinnspielvertrages gezogen werden, weil dieser in Schriftform zu erfolgen hat. Wir raten dazu, misstrauisch zu sein. Am Telefon kann sich jeder in irgendeine Rolle schlüpfen und alles Mögliche verlangen, ohne dass es dafür eine Grundlage gibt.“
Wer aufrund ähnlicher Erfarungen Interesse an einer Beratung in Bautzen hat, erhält einen Termin telefonisch unter 0341-696 29 29 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.