Warnung vor ungewollten Anbieterwechseln durch vermeintliche Energieagenturen
So wurden Verbraucher*innen aus dem Kreis Bautzen von einer angeblichen Energieagentur aus Berlin oder dem angeblichen Grundversorger angerufen. Dabei wurde behauptet, dass sich der aktuelle Gas- oder Stromtarif stark verteuern würde und die Verbraucher*innen dringend handeln müssten, um ihre Verträge zu behalten. Tatsächlich versteckten sich hinter diesen Anrufen Anbieter von Sonderverträgen, welche im Anschluss einen ungewollten Vertragswechsel für die Verbraucher*innen zu deutlich teureren Konditionen vollzogen. Die Betroffenen erhielten nach den Telefonaten Vertragsbestätigungen mit meist fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Weil sie sich jedoch nicht an die Firmen erinnerten, schenkten viele dem Schreiben keine Beachtung. Somit verstrichen die Widerrufsfristen und den Verbraucher*innen wurde seitens der neuen Energieversorger verwehrt, die Verträge zu beenden.
„Daher sollten Betroffene skeptisch sein, wenn sich angebliche Energieagenturen oder Grundversorger plötzlich telefonisch melden und persönliche Daten abfragen“ sagt Steffi Meißner, Leiterin der Beratungsstelle Bautzen. Sie empfiehlt: „den Anruf am besten direkt zu beenden und sich im Zweifel beim eigenen Energieversorger zu erkundigen.“ Denn: „In der Regel wenden sich Grundversorger schriftlich an ihre Kund*innen und dass eine Energieagentur zu Hause anruft, ist auch sehr unwahrscheinlich“, weiß die Expertin.
Sollte dennoch eine unerwartete Vertragsbestätigung ins Haus flattern, ist es nicht ratsam, diese zu ignorieren, sondern in den Widerspruch mit hilfsweisem Widerruf zu gehen. Wer unsicher ist oder Probleme hat, aus solch einem Vertrag hinaus zu kommen, sollte sich unbedingt beraten lassen – zum Beispiel von den unabhängigen Expert*innen der Verbraucherzentrale in Bautzen auf der Wendischen Straße 1.
Wer sich für eine Rechtsberatung in Bautzen interessiert, erhält seinen Termin telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.