Unister Holding GmbH hat Insolvenz angemeldet: Was bedeutet das für Verbraucher?

Pressemitteilung vom
Die Unister Holding GmbH hat Insolvenz angemeldet, wie das Unternehmen heute mitteilte. Die operativen Gesellschaften der Firmengruppe, d.h. Portale wie fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de, sind laut Angaben des Unternehmens nicht davon betroffen.

Die Unister Holding GmbH hat Insolvenz angemeldet, wie das Unternehmen heute mitteilte. Die operativen Gesellschaften der Firmengruppe, d.h. Portale wie fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de, sind laut Angaben des Unternehmens nicht davon betroffen.

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"Verträge bestehen demnach weiterhin. Nichtsdestotrotz betrachten wir die Entwicklung des Unternehmens aufmerksam und das sollten auch Verbraucher tun", erklärt Anne-Katrin Wiesemann, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Generell gilt bei Pauschalreisen ein Versicherungsschutz über den sogenannten Sicherungsschein, der Verbraucher finanziell gegen eine plötzliche Insolvenz des Reiseveranstalters schützt. Bei vielen Angeboten ist die Unister-Gruppe nur Vermittler und der Vertrag besteht beispielsweise bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseanbieter.

"Die Unister-Gruppe beschäftigt uns schon mehrere Jahre. Immer wieder beschweren sich Verbraucher bei uns über die verschiedensten Probleme, darunter über nicht oder nur verspätet ausgezahlte Reisegutscheine, schlechte Erreichbarkeit oder auch versteckte Preise bei der Flugbuchung", erklärt Wiesemann. "Diesbezüglich würden wir uns freuen, wenn die Unternehmensgruppe diesbezüglich in dieser Situation den Weg zu mehr Verbraucherfreundlichkeit findet."

Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.

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