Nach einem halben Jahr zäher Diskussionen hat es ein Ehepaar aus Plauen geschafft: Ihre Wohngebäudeversicherung muss für den entstandenen Sturmschaden an ihrem Gartenhaus aufkommen. Die Verbraucherzentrale Plauen hat den Fall eng begleitet und zusammen mit den Verbraucher*innen einen langen Atem bewiesen.
Was ist passiert? Ende 2023 hatte ein heftiger Sturm einen sichtbaren Hagelschaden am Verandadach des Gartenhauses verursacht und dieses komplett aus den Führungsschienen gerissen. Die einzelnen Platten lagen verbeult und verbogen im Garten. Ein Fall für die Wohngebäudeversicherung der Eheleute. Doch diese weigerte sich, den Schaden zu regulieren.
Nicht alle Schäden automatisch versichert
„In Wohngebäudeversicherungen sind nicht automatisch alle denkbaren Schäden versichert. Manche Gefahren muss man separat versichern lassen und in manchen aus DDR-Zeiten übernommenen Policen sind Schäden, wie beispielsweise Schneedruck, manchmal nicht abgedeckt“, so Jasmin Trautloft, Finanzdienstleistungsberaterin der Verbraucherzentrale Plauen. „Genau darauf berief sich die Versicherungsgesellschaft mit Verweis auf Wetteraufzeichnungen gemäß denen es geschneit hatte“, erklärt Trautloft weiter.
Doch auf den Schadenfotos der Verbraucher*innen war kein Schnee zu sehen. Die Aufnahmen wiesen eindeutig darauf hin, dass die Platten durch Kraft von unten herausgerissen wurden. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale legte das Ehepaar Widerspruch gegen die Ablehnung der Versicherung ein und gab so erneut ein Gutachten in Auftrag – wiederholt zu Ungunsten der Verbraucher*innen.
Aber Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal aus. Nach erneuter Prüfung zahlte die Versicherung schließlich 3.500 Euro aus und die Plauener konnten das Dach ihres Gartenhauses reparieren.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.