Wer ist dabei?

Stand:
Alle Partner des Bündnisses im Überblick
Wer ist dabei

Das Bündnis gegen Wucher gewinnt seit seiner Gründung im Januar 2017 immer mehr starke Partner. Wer aktuell zum Bündnis dazu gehört, erfahren Sie hier.

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Gründungsmitglieder

  • Institut für Finanzdienstleistungen e.V.
  • Rechtsanwalt Prof. U. Reifner
  • Verbraucherzentrale Hamburg
  • Verbraucherzentrale Sachsen

 

Weitere Mitglieder

  • Arno Gottschalk, Bremen
  • Bund der Versicherten e. V.
  • Bürgerbewegung Finanzwende e. V.
  • DGB Sachsen
  • LAG Schuldnerberatung Hamburg
  • LAG Schuldnerberatung Sachsen
  • LAG Schuldnerberatung Brandenburg
  • Prof. Kothe, Universität Halle-Wittenberg
  • Prof. Dr. Doris Neuberger, Universität Rostock
  • Prof. Thießen, TU Chemnitz
  • Rechtsanwalt Strube
  • Rechtsanwaltskanzlei JUESTund OPRECHT (Hamburg)
  • Schutzgemeinschaft der Bankkunden e.V. (Büchenbach /Nürnberg)
  • VdK Sachsen
  • Volkssolidarität Sachsen
  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Verbraucherzentrale Bremen
  • Verbraucherzentrale Hessen
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.