18.550 € Prämie für Restschuldversicherung – Verbraucherschützer der Habgier auf der Spur

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen ruft dazu auf, Kreditverträge auf unnötige Kosten durch Restschuldversicherungen prüfen zu lassen

Verbraucherzentrale Sachsen ruft dazu auf, Kreditverträge auf unnötige Kosten durch Restschuldversicherungen prüfen zu lassen

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Restschuldversicherungen sind teuer – das ist oft zu hören. Doch was Sachsens Verbraucherschützer vor wenigen Tagen gesehen haben, übersteigt diese Aussage bei Weitem. Im September 2016 verkaufte die TARGOBANK einem Leipziger Ehepaar im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Ratenkredites über 38.401 Euro eine Restschuldversicherung für 18.550 Euro. Laut Vertrag liegt der Effektivzins für den Kredit bei 7,97 Prozent pro Jahr, was den Verbrauchern nicht zu teuer erschien. Doch der Gesamtaufwand ist tatsächlich viel höher. Wird nämlich die Versicherungsprämie in den Effektivzins eingerechnet, liegt der Effektivzins bei 21,78 Prozent! "Das ist unglaublich", empört sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Gegen teure und oft unsinnige Restschuldversicherungen muss unbedingt etwas geschehen."

Doch so einfach ist es nicht. Zwar gibt es Rechtsprechung zum Thema Kreditwucher, doch werden dabei bisher die teuren Restschuldversicherungsprämien grundsätzlich außer Acht gelassen. Warum? Die Preisangaben-Verordnung als rechtliche Grundlage regelt, wann die Kosten für Restschuldversicherungen in die Berechnung des Effektivzinses einzubeziehen sind. Das ist dann der Fall, wenn der Abschluss der Restschuldversicherung zwingend ist. Aus den Vertragsunterlagen geht wie auch im Fall des Leipziger Paares aber regelmäßig hervor, dass der Abschluss der Versicherung ein freiwilliges Begehren der Verbraucher war. Darauf legen die Banken großen Wert. Doch in der Vergangenheit haben andere Kreditnehmer wiederholt berichtet, dass ihnen in der Bank der Eindruck vermittelt wurde, ohne Restschuldversicherung den gewünschten Kredit nicht zu bekommen. "Warum sollten auch Kreditnehmer, die in aller Regel aus finanziellen Engpässen ein Darlehen aufnehmen, freiwillig viel Geld für Versicherungsschutz zahlen wollen und - weil sie das Geld ja nicht haben - teuer mitfinanzieren müssen?", fragt sich Heyer weiter.

Die Verbraucherzentrale Sachsen greift das brisante Thema auf und will betroffenen Kreditnehmern helfen. "Wer einen Kredit, etwa für ein Auto, für Möbel oder zur Umschuldung aufgenommen hat, sollte den Vertrag in der Verbraucherzentrale Sachsen auf teure und im Regelfall zugleich unsinnige Restschuldversicherungen prüfen lassen", empfiehlt Heyer.

Es muss erreicht werden, das Gerichte die alte Wucherrechtsprechung unter Berücksichtigung der Restschuldversicherungsprämien neu aufgreifen, die staatliche Aufsicht ihre Funktion wahrnimmt und sofern dies nicht greift, die Preisangaben-Verordnung geändert wird.

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