Abzocke im Online-Shop

Pressemitteilung vom
Shop-Betreiber kassiert – Stellungnahme Fehlanzeige

Shop-Betreiber kassiert – Stellungnahme Fehlanzeige

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Omega-Öle, Koffeinshampoo, vegane Säuglingsnahrung und viele andere Biolebensmittel oder Naturkosmetika vertreibt Mathias Uhlig, der Inhaber von Uhlig Resonance mit Sitz in Dresden über seinen Online-Shop. "Vertreiben" ist in Hinblick auf die der Verbraucherzentrale Sachsen zugegangenen Verbraucherbeschwerden wohl das falsche Wort. Die Betroffenen haben Produkte wie Ginseng Cream oder Chiabrei über den Online Shop von Uhlig Resonance bestellt, per Vorkasse bezahlt, die Ware trotz langer Wartezeit jedoch nicht oder nur teilweise erhalten. Zudem war Uhlig Resonance für Betroffene nicht zu erreichen. Es wurde weder auf E-Mails, noch auf Anrufe reagiert.

Die Verbraucherzentrale Sachsen forderte Herrn Uhlig deshalb schriftlich zur Stellungnahme auf und konfrontierten ihn mit den Beschwerden der Verbraucher. "Wir erhielten das Schreiben samt Rückschein mit der Aufschrift "Annahme verweigert" zurück", sagt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Diese Reaktion zeigt uns, dass Herr Uhlig anscheinend kein Interesse hat, seine derzeitig fragwürdige Vertriebspraxis zu ändern. Ein seriöser Unternehmer würde seine Kunden nicht einfach im Dunkeln stehen lassen", so Siegert weiter.

Grundsätzlich ist bei einer Zahlung per Vorkasse immer Vorsicht geboten. Verbraucher sollten sich deshalb zunächst im Internet über die Firma erkundigen. Gibt es viele Beschwerden über diese Firma, ist von einer Zahlung per Vorkasse abzuraten. Hat man per Vorkasse gezahlt und keine Ware erhalten, sollte man dem Unternehmen nachweislich eine Frist zur Lieferung setzen. Lässt das Unternehmen diese Frist verstreichen, kann der Betroffene den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Zahlt der Unternehmer das Geld jedoch nicht zurück bleibt dem Verbraucher letztlich nur der Klageweg oder ein vorgeschaltetes Mahnverfahren.

Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Sachsen wieder den Prellbock 2017. Der Negativpreis wird aller zwei Jahr an das Unternehmen vergeben, das Kunden geprellt oder verärgert hat – egal ob es sich um Abzocker, Mogelpackungen, Blender oder Service-Nieten handelt. Die Abstimmung erfolgt noch bis Mitte November online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/SES74707924/prellbock-1?s=1

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