Achtung Überlänge!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen lässt 36-monatige Vertragslaufzeit von Care Energy gerichtlich überprüfen

Verbraucherzentrale Sachsen lässt 36-monatige Vertragslaufzeit von Care Energy gerichtlich überprüfen

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Für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine Maximallaufzeit von zwei Jahren vor. Nach deren Ablauf dürfen sich die Verträge noch jeweils um maximal ein Jahr verlängern. Das soll Verbraucher vor einer überlangen Bindung an ein und denselben Anbieter schützen.

Der Energieanbieter Care Energy Management GmbH aus Hamburg schert sich nicht darum und schließt mit seinen Kunden Verträge mit dreijähriger Bindungsdauer. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Anbieter wegen dieser Regelung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt und nunmehr Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Care Energy hatte in der Vergangenheit mit seinen Abrechnungspraktiken bei den Kunden mehrfach große Verwirrung und Verunsicherung gestiftet. "Nachdem Kritiker – Verbraucher, Presse oder etwa Verbraucherzentralen – dies öffentlich oder in sozialen Netzwerken anprangerten, sogar mit Abmahnungen überzogen wurden, sucht der Anbieter in dieser Art der Kundenbindung offenbar eine neue Möglichkeit am Markt zu bestehen", vermutet Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

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