Aus für den Widerrufsjoker! Oder doch nicht?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen prüft mehr als 3200 Widerrufsbelehrungen von Baudarlehen

Verbraucherzentrale Sachsen prüft mehr als 3200 Widerrufsbelehrungen von Baudarlehen

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Das war’s mit dem ewigen Widerrufsrecht für Altverträge aus der Zeit vom 01.September 2002 bis 10.Juni 2010. Seit Anfang 2014 hat die Verbraucherzentrale Sachsen von mehr als 3.200 Baudarlehensverträgen die Widerrufsbelehrungen geprüft. Das Resultat: In rund 75 Prozent aller Fälle war die Widerrufsbelehrung nach Meinung der Verbraucherschützer fehlerhaft. Betroffen sind dabei alle Institutsgruppen. Mengenmäßig lassen laut Dokumentation die Privatbanken einigen Direktbanken, vielen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und Bausparkassen den Vortritt.

Auch für die kommenden Wochen rechnet Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, damit, dass Kreditnehmer ihre Widerrufsbelehrungen prüfen lassen möchten. Denn Darlehensverträge mit falscher Belehrung, die in den letzten 6 Jahren vom 11. Juni 2010 bis 21.März 2016 abgeschlossen wurden, können bei falschen Formulierungen seitens der Bank nach wie vor widerrufen werden. "Oft wird nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist oder falsch über die Widerrufsfolgen belehrt. Auch die Information darüber, wer widerrufen kann bzw. an welche Adresse der Widerruf zu richten ist, ist nicht immer klar und korrekt", resümiert Heyer aus den Prüfungen der Altverträge.

Mit einer solch hohen Fehlerquote wie bei den Altverträgen rechnet die Finanzexpertin bei den jüngeren Verträgen allerdings nicht mehr. "Erste Stichproben haben ergeben, dass nach unserer Rechtsauffassung immer noch circa 30 Prozent der Widerrufsbelehrungen nicht in Ordnung sind", erklärt Heyer. Fehlerhafte Belehrungen können sich dennoch weiterhin für Verbraucher bis in einen fünfstelligen Bereich auszahlen. Das kommt regelmäßig vor, wenn wegen des späten Widerrufs eine von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt werden muss oder über günstigere Zinskonditionen verhandelt werden kann.

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