Energielabel für Holzheizungen

Pressemitteilung vom
Neue Kennzeichnung ab 1. April 2017 verpflichtend

Neue Kennzeichnung ab 1. April 2017 verpflichtend

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Wer in der kommenden Heizsaison mit einer neuen Holzheizung für kuschlige Temperaturen sorgen möchte, kann sich ab 1. April 2017 an der neuen Kennzeichnung zum Energieverbrauch orientieren. Erhältliche Geräte müssen dann mit dem sogenannten EU-Label versehen sein. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen, erläutert Inhalt und Aussagekraft des Etiketts.

Ziel der entsprechenden EU-Richtlinie ist es, Verbraucher besser über den Energieverbrauch verschiedener Geräte und Systeme zu informieren und so allmählich die Energieeffizienz der auf dem Markt verfügbaren Geräte zu erhöhen. Ab 1. April 2017 wird die Kennzeichnung nun auch für neue Holzpellet-, Hackschnitzel und Scheitholzkessel – die sogenannten Festbrennstoffkessel – Pflicht.

Das Label weist die Einteilung in verschiedene Effizienzklassen auf, die auf einer Farbskala von grün bis rot angegeben sind. Wie bei Elektrogeräten gilt: Je grüner, desto effizienter. Bezeichnet werden die Klassen mit Buchstaben-Codes von A++ bis G. "Die meisten Holzpelletkessel kommen vermutlich in die Klasse A+", erwartet Angelika Baumgardt. "Ist es ein Brennwertkessel, kann auch A++ erreicht werden. So genannte Verbundanalagen – kombiniert mit einer Solaranlage – erreichen jeweils die nächstbessere Klasse." Anders als bei Elektrogeräten dient das Label also nicht in erster Linie dazu, Geräte verschiedener Hersteller zu vergleichen, sondern bewertet die Effizienz verschiedener Heizkesseltypen. Holzpelletkessel haben deshalb regelmäßig eine bessere Effizienzklasse als Öl- oder Gaskessel.

Verbindlichen Aussagen über die zu erwartenden Heizkosten liefert das Label dennoch nicht, so Baumgardt: "Die Heizung muss zum Gebäude und den Bewohnern passen. Und auch der effizienteste Heizkessel kann nicht sparsam arbeiten, wenn Rohrsystem oder Regelung nicht in Ordnung sind." Die Expertin fasst zusammen: "Das Label ersetzt kein Gesamtkonzept für das Haus. Am besten holen sich Verbraucher, die ihre Heizung erneuern wollen, unabhängige Beratung."

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern und Eigentümern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem symbolischen Eigenanteil von 5 € pro halbe Stunde oder einem Energie-Check vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

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