EnEV-Verschärfung mit Auswirkungen auf Neubauten

Pressemitteilung vom
Beratungsbedarf für Bauherren ist gestiegen

Beratungsbedarf für Bauherren ist gestiegen

Off

Seit 1. Januar gelten strengere Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für Neubauten. Damit wurden auch die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes verschärft, sodass sie für den Primärenergiebedarf um 25 Prozent und für den Wärmeschutz der Gebäudehülle um rund 20 Prozent gestiegen sind.

Die Berechnung der entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes ist in der EnEV weiterhin sehr komplex und immer ein Zusammenwirken aus gutem Dämmstandard und dem gewählten Heizungssystem. Für Bauherren ist es damit besonders schwierig, den Überblick zu behalten. "Hinzu kommt, dass die gestiegenen Anforderungen an den Primärenergiebedarf auch die Baukosten steigen lassen. Nach Erhebungen verschiedener Studien zur EnEV-Verschärfung ab 2016 kann das immerhin 75 bis 300 Euro pro m² Wohnfläche ausmachen", weiß Thomas Posanski, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Natürlich lassen sich die Vorgaben der EnEV im Zusammenspiel von Heizung und Hülle auf verschiedene Weise umsetzen. Um keine bösen Überraschungen auf der Kostenseite erleben zu müssen, kommt es heute auf eine möglichst frühe Einbeziehung einer Energieberatung zur Diskussion verschiedener Varianten im Vorfeld der Planung an. Wenn das Heizsystem einmal ausgewählt ist, ist vieles schon gesetzt, was man dann nicht mehr ändern kann. "Wichtig zu wissen ist, dass ein niedriger Primärenergiebedarf nicht zugleich bedeutet, dass die Energiekosten dann auch in der Nutzung sinken werden", so Posanski. Vielmehr bedarf es unter der Maßgabe der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der EnEV einer sachgerechten Abwägung von Investitions- und Folgekosten. Nur eine transparente und ehrliche Vollkostenbetrachtung ermöglicht den Bauherren eine langfristig sinnvolle Entscheidung. Dabei sollten alle energiebedingten Kosten von der Investition bis zur Nutzung sowie Fördermöglichkeiten, die zur jeweiligen energetischen Variante passen, einbezogen werden.

Bei Fragen zur neuen EnEV, zur richtigen Energieträgerauswahl, aber auch zu aktuellen Förderprogrammen von Bund und Land hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Informationen und Termine: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.