Erfolg gegen RCI Banque S.A.

Pressemitteilung vom
Gegen eine strittige Klausel zur möglichen Fernabschaltung von Autobatterien in Elektrofahrzeugen von Renault hat die Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich gegen die RCI Banque S.A geklagt.

Landgericht Düsseldorf untersagt Vertragsklausel zur Fernabschaltung von Autobatterien

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Dem Klima zu Liebe bedarf es neuer Mobilitätskonzepte, weshalb auch der Elektromobilität aktuell eine zentrale Rolle zukommt. Dass in diesem Zusammenhang neue Geschäftsmodelle entstehen, wundert nicht. Doch dürfen diese Verbraucher aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen nicht in unzulässiger Weise benachteiligen.

Das Landgericht Düsseldorf gab den Verbraucherschützern nun Recht. Das Gericht untersagte der RCI Banque S.A. – als Vermieterin von Batterien für Elektrofahrzeuge des Automobilherstellers Renault – die Verwendung einer strittigen Vertragsklausel. Diese räumte dem Anbieter im Falle einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung ein, die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie nach einer Ankündigungsfrist zu sperren. Dies hätte zur Folge gehabt, dass dadurch die Nutzung des gesamten Fahrzeugs beeinträchtigt werden konnte.

„Man stelle sich die Situation vor, in dem eine Familie in den Urlaub fährt und an der Ladestation dann eine böse Überraschung erlebt, weil der Ladevorgang nicht mehr möglich ist.“, erklärt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Ist der Vermieter einer Wohnung der Meinung, den Mieter außerordentlich kündigen zu können, kann er auch nicht einfach das Schloss austauschen“, so Siegert weiter.

Unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage, darf die Vermieterin nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachen per vorformulierter Vertragsklausel die Besitzrechte des Mieters nicht aushöhlen.

Diese Auffassung teilte ebenso das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.12.2019 AZ.: 12 O 63/19. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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