Mehr als 500 Anmeldungen für Musterklage gegen Sparkasse Leipzig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale errechnet Zinsnachzahlungen von durchschnittlich 3.400 Euro pro Vertrag
  • Verbraucherzentrale errechnet Zinsnachzahlungen von durchschnittlich 3.400 Euro pro Vertrag
  • Seit Mitte Juni können sich Betroffene einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig anschließen.
  • Davon haben mittlerweile schon mehr als 500 Kunden Gebrauch gemacht.

 

Off

„Wir freuen uns über den großen Zuspruch der Verbraucher. Das nächste Ziel ist die Tausender-Marke“, sagt Madlen Müller, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Jede Woche melden sich Sparer zur Musterklage gegen die Sparkasse Leipzig an.

Im dem Verfahren geht es um die Berechnung von Zinsnachzahlungen aus langjährigen Prämiensparverträgen. Diese wurden in den 1990er und 2000er-Jahren durch die Sparkassen im großen Stil mit ihren Kunden abgeschlossen. In den Verträgen wurden variable Zinsen vereinbart. Wie genau diese berechnet werden sollten, war erst ab 2006 in Neuverträgen genauer geregelt.

Seit 2003 hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen verschiedene Zinsanpassungspraktiken von Banken für unwirksam erklärt. Die Urteile betrafen aber immer nur Einzelfälle. Mit der nun beim Oberlandesgericht Dresden eingereichten Musterfeststellungsklage sollen die Ansprüche aller betroffenen Kunden der Sparkasse Leipzig geklärt werden. Darüber hinaus rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen damit, dass das Urteil auch Auswirkung auf andere Sparkassen haben wird.

Verbraucher können sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos für das Verfahren anmelden. Dann wirkt eine Entscheidung in dem Verfahren auch für sie selbst. Die Verbraucherzentrale bietet den Betroffenen eine Berechnung der individuellen Ansprüche und Hilfe bei der Anmeldung an.

Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen im nächsten Jahr. Sollte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen, dürfte die endgültige Entscheidung 2021 fallen.

Weitere Informationen zur Musterklage finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.