Register für Musterklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen eröffnet

Pressemitteilung vom
Das Register für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen ist geöffnet. Prämiensparer*innen können sich nun eigenständig oder mit unserer Hilfe - jedoch nur bis zum 3. Mai - anmelden. Wir beraten Sie gern und unterstützen wo es geht!
Jetzt mitmachen: Klage anschließen

Prämiensparende können sich der Musterklage gegen die Sparkasse Bautzen bis 3. Mai 2022 anschließen

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Wer jahrelang einen Prämiensparvertrag bei der Sparkasse Mittelsachsen sein Eigen nennen konnte, sollte sich jetzt der Musterklage anschließen, um die Ansprüche auf Nachzahlung von Zinsen zu sichern. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat noch im Dezember 2021 Musterfeststellungsklage gegen das Institut eingereicht. Damit haben alle Betroffenen die Möglichkeit, auch nach Ende der Frist zum Jahresende die Verjährung der Ansprüche zu hemmen. „Dafür ist das Zeitfenster aber leider sehr klein“, informiert Rechtsexpertin Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen: „Denn der Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht ist bereits auf den 4. Mai 2022 festgelegt und damit schließt das Register zur Anmeldung bereits am Vortag der Verhandlung“.

Für die Beteiligung an der Musterklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen gibt es mindestens zwei verschiedene Wege: Einerseits ist es möglich, sich selbst online beim Register des Bundesamtes für Justiz einzutragen. Andererseits unterstützen die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen mit einem Beratungsangebot, bei dem die Eintragung in das Register für Interessierte vorgenommen wird. Dieser Service kostet 40 Euro pro Vertrag und kann persönlich, per Videoberatung oder bequem per E-Mail realisiert werden. Das haben vor Eröffnung des Registers bereits rund 250 Sparende per Vollmacht erledigt. Beratungstermine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online vereinbart werden.

Hintergrund ist, dass die Sparkasse Mittelsachsen nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in den variabel verzinsten Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ die Zinsen über Jahre zum Nachteil der Sparer angepasst hat. „Das hat der Bundesgerichtshof in unseren Verfahren gegen die Sparkassen Leipzig, Zwickau und Erzgebirge bereits bestätigt und damit den Weg geebnet, dass alle Sparenden ihr Geld bekommen“, erklärt Claudia Neumerkel. „Allein, wie die Zinsen konkret berechnet werden, muss in weiteren Verhandlungen geklärt werden“, so Neumerkel weiter. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen steht den Sparkassenkunden aus Mittelsachsen durchschnittlich 2.700 Euro zu. 

Welche Vorteile die Musterfeststellungsklage gegenüber Individualklagen und welche Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Musterfeststellungsklage zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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