Sparkasse Vogtland sagt Gespräch mit Verbraucherzentrale ab

Pressemitteilung vom
Prämiensparer nicht vor Verjährungsfalle geschützt
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Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen Ende Mai die erste sächsische Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig eingereicht hat, fragen täglich betroffene Kunden anderer sächsischer Sparkassen bei den Verbraucherschützern nach, wie es für sie weiter geht. „Auch verärgerte Kunden der Sparkasse Vogtland fordern, dass wir uns weiter für sie einsetzen und dass gegebenenfalls auch ihr Institut wegen zu wenig gezahlter Zinsen auf Prämiensparen flexibel Verträge verklagt wird“, weiß Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen zu berichten. Zunächst hat die Verbraucherzentrale Sachsen einen weiteren außergerichtlichen Schritt zur Lösung des Problems unternommen. Dieser wurde jedoch von dem Kreditinstitut zurückgewiesen.

Wie alle anderen sächsischen Sparkassen auch, wurde die Sparkasse Vogtland Mitte Juni angeschrieben. Es wurde darin vorgeschlagen, dass die Sparkassen bis zur Entscheidung im Musterfeststellungsverfahren gegenüber betroffenen Prämiensparern auf die Einrede der Verjährung verzichten. „Darüber und über immer noch mögliche Kompromisse bei der Nachzahlung wollten wir uns am 3. Juli auf Vorstandsebene in Plauen unterhalten“, informiert Eichhorst. „Verwundert und mit Bedauern haben wir nun zur Kenntnis nehmen müssen, dass der bereits bestätigte Gesprächstermin kurzfristig zurückgezogen wurde.“ Darüber hinaus erklärte die Sparkasse Vogtland ausdrücklich, dass sie nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten wird.

Das ist bitter für die Sparer. Viele von ihnen hatten zuletzt Hoffnung, dass mit ihrer Sparkasse noch eine außergerichtliche, akzeptable Kompromisslösung zustande kommt. Immerhin haben bereits bis jetzt reichlich 500 Betroffene ihre Verträge rechtlich und rechnerisch bei der Verbraucherzentrale Sachsen prüfen lassen. Sie kennen ihre möglichen Nachzahlungsansprüche. Die Enttäuschung über das Verhalten der Sparkasse wird nun erneut sehr groß sein. Denn nun läuft auch für sie die Verjährungsfrist zunächst unaufhörlich weiter und es müssen Maßnahmen getroffen werden, diese zu hemmen. Neben Individualklagen rückt eine zweite Musterfeststellungsklage in der gleichen Sache deutlich näher. Die Verbraucherzentrale Sachsen wird darüber in Kürze eine Entscheidung treffen. Ihre Bereitschaft mit der Sparkasse Vogtland zu sprechen, besteht auch weiter fort.    

 

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