Verbraucherschützer erfolgreich gegen Robin-Hood-Schuldnerberatung

Pressemitteilung vom
Landgericht Nürnberg untersagt Geschäftstätigkeit und Werbung
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Beim Namen Robin Hood denken viele an den Retter der Armen. Bei der Robin-Hood-Schuldnerberatung e.V. aus Nürnberg kann das Gegenteil der Fall sein. Ein Beispielfall, der der Verbraucherzentrale Sachsen vorliegt, zeigt: Die finanziellen Nöte einer Leipzigerin, die sich an den Anbieter wandten, wurden nicht geringer, sondern durch die Kosten der Beratung noch größer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte auf Unterlassung der Geschäftstätigkeit – mit Erfolg. Denn zu allem Übel hatte der Verein noch nicht einmal die erforderliche Erlaubnis. Und auch ein weiteres Steckenpferd, die SOLVEN.TO Schuldnerberatung mit gleicher Internetadresse, haben die Verbraucherschützer bereits abgemahnt.

In der Vergangenheit wandten sich viele Betroffene an die Verbraucherzentrale Sachsen, die ihre Schuldensituation klären wollten und dabei im Internet auf den gewerblichen Schuldenregulierungsverein Robin-Hood aus Nürnberg gestoßen sind – ein vielversprechender Name. „Mehr aber auch nicht – im Gegenteil“, so Andrea Günther von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Zum Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein Robin-Hood kam im Fall der Leipzigerin noch ein hohes, vierstelliges Bearbeitungsentgelt hinzu.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellten daraufhin in Frage, ob der Verein überhaupt die Voraussetzungen erfüllt, um eine solche Tätigkeit anbieten zu dürfen und klagte erfolgreich auf Unterlassung (Az.: 4 HK O 6038/18). Die Robin-Hood-Schuldnerberatung e.V. darf Verbrauchern nach diesem rechtskräftigen Urteil nicht mehr anbieten, für sie bei einer Insolvenz- und Schuldnerberatung Forderungsaufstellungen zu erstellen sowie Gläubiger anzuschreiben, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, ohne zu diesen Rechtsdienstleistungen per Gesetz befugt zu sein. Auch eine entsprechende Werbung über die zugehörige Internetseite darf sie nicht mehr schalten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung haben die Richter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.

In der Zwischenzeit fand sich im Internet das Angebot einer SOLVEN.TO – Schuldnerberatung. Die Internetadresse war identisch mit der des früheren Robin-Hood-Vereins. „Wir vermuten, dass auf diese  Art und Weise das Urteil gegen Robin Hood umgangen werden sollte“, so Heyer weiter. Die Verbraucherschützer haben deshalb auch den neuen Verein abgemahnt. Inzwischen ist das Angebot verschwunden.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist auf die Möglichkeit hin, gemeinnützig tätige und gebührenfreie Schuldnerberatungen bei den Verbraucherzentralen oder den Wohlfahrtsverbänden in Anspruch nehmen zu können. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit auch zur Rechtsberatung befugt. Für die Insolvenzberatung ist zusätzlich eine staatliche Anerkennung als „geeignete Stelle“ erforderlich.

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