Verlustgeschäft Sterbegeldversicherung

Pressemitteilung vom
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Wie ein Versicherter aus Aue über zweitausend Euro verlor

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Viele ältere Menschen möchten ihre Kinder und Ehepartner nicht mit den Kosten für ihre Bestattung belasten. „Das nutzen Versicherer und Vermittler, um Verbraucher zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu bewegen. Doch im Falle eines Herren aus Aue, der im Juli 2020 die Beratungsstelle aufsuchte, war es ein Verlustgeschäft“, erklärt Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue. 

Im Alter von 70 Jahren hatte er sich entschlossen, eine Sterbegeldversicherung bei der Karstadt Quelle Lebensversicherung AG, jetzt ERGO, abzuschließen. Im Todesfall sollte diese garantierte 3.704 Euro plus einen Bonus in Höhe von 1.481,00 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Er zahlt dafür monatlich 38,82 Euro. An dem Tag, als er sich entschloss, bei den Verbraucherschützern Rat zu holen, war er 85 Jahre und machte auf Woldt noch einen fitten Eindruck. „Er kam zu uns in die Beratungsstelle, weil er nicht glauben konnte, was auf der Abrechnung der ERGO stand“, so die Finanzexpertin weiter. Mittlerweile hatte er 6.677,04 Euro Beiträge in den Vertrag eingezahlt. Die Leistungen im Todesfall betrugen aktuell aber nur 4.290,64 Euro (Stand 31.03.2020).

„Leider war es in diesem Fall auf Grund der langjährigen Beitragsdauer dennoch verhältnismäßig rentabler, die Versicherung laufen zu lassen, weil sie in wenigen Monaten sowieso beitragsfrei wird. Wenn wir eher eingreifen können, hätten wir das Geld aber anders angelegt“, so Woldt aus ihrem Beratungsalltag. Sinnvoller kann es sein, das notwendige Geld für die Beerdigung separat anzulegen und mit klassischen Sparprodukten anzusammeln, zum Beispiel per Banksparplan.

Wer seine Sterbegeldversicherung überprüfen lassen möchte oder aber auch erfahren möchte, wie er sein Geld im Alter sicher anlegt, kann unter der Rufnummer 03771 - 251000 gern einen Termin für die persönliche Beratung in Aue vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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