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Nach rechtskräftigem Urteil zahlt Extra Energie rechtswidrige Preiserhöhungen an Kunden zurück

Nach rechtskräftigem Urteil zahlt Extra Energie rechtswidrige Preiserhöhungen an Kunden zurück

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Der Energieanbieter Extra Energie beugt sich offenbar dem nunmehr rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2016. "Verbraucher bekommen demnach in Höhe der unwirksamen Preiserhöhungen geleisteten Beiträge zurück", freut sich Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein sächsischer Extra Energie-Kunde hatte am 23.12.2016 ein Weihnachtsgeschenk vom Anbieter in Form einer Rückzahlung in Höhe von mehr als 230 Euro erhalten, nachdem er gegenüber Extra Energie seinen Rückzahlungsanspruch nachdrücklich geltend gemacht hatte.

Die Verbraucherzentrale Sachsen ruft daher alle Anspruchsinhaber auf: "Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und fordern Sie zu viel geleistete Zahlungen zurück." Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dazu einen Musterbrief auf ihrer Internetseite bereit. Für den Rückzahlungsanspruch spielt es keine Rolle, wenn Verbraucher ihre Jahresrechnungen bisher ohne Widerspruch oder Vorbehalt gezahlt haben. "Die Rückforderungsansprüche stehen allen betroffenen Extra Energie-Kunden zu", betont Henschler. Somit können die unzulässigen Einnahmen, die das Unternehmen auf Kosten der Verbraucher verbucht hat, nun endlich zurückgeholt und ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden.

Die Richter hatten in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Düsseldorfer Energieversorger Extra Energie GmbH entschieden, dass Preiserhöhungen, die versteckt in einer E-Mail ankündigt werden, unwirksam sind (Az. I-20 U 37/16).

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