1 plus 1 ist nicht 3!

Pressemitteilung vom
Intransparente Preise: Verbraucherzentrale Sachsen obsiegt erneut gegen Unister-Hotelportal

Intransparente Preise: Verbraucherzentrale Sachsen obsiegt erneut gegen Unister-Hotelportal

Off

Die Preisbildung auf hotelreservierung.de, einem Portal der Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, ist in bestimmten Konstellationen intransparent. Mit Urteil vom 26.01.2016 (Az. 14 U, 1506/15, n. rk.) bestätigte das Oberlandesgericht Dresden diese Auffassung des Landgerichts Leipzig vom 29.09.2015 (Az. 05 O 133/15, n. rk.).

Im Verfahren ging es um die Buchung einer Übernachtung für zwei Erwachsene und ein Kind für ein Hotel, das eine kostenlose Mitübernachtung minderjähriger Kinder im Zimmer der Eltern vorsieht. Füllt man auf hotelreservierung.de die Suchmaske für diese Fallgestaltung aus, wird der in der Trefferliste angezeigte Pro-Personen-Preis am Schluss mal drei multipliziert. Das Kind wird bei dieser Preisdarstellung also voll mit einberechnet. Nach Ansicht der Richter widerspricht dies der Erwartungshaltung der Nutzer: Wer in einer Suchanfrage nach der Zahl mitreisender Kinder gefragt wird und in den Hotelbedingungen die kostenlose Übernachtungsmöglichkeit für Kinder findet, der werde bei einer solchen Preisberechnung in die Irre geführt.

"Diese Art der Preisbildung ist durchaus von Bedeutung, wenn Verbraucher im Internet Hotelzimmerpreise vergleichen", erläutert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn bei der hier vorgenommenen Teilung des Gesamtpreises durch drei erhält der Nutzer einen niedrigeren Pro-Personen-Preis als auf einem Buchungsportal, das denselben Gesamtpreis für ein Zimmer in diesem Hotel anbietet, aber durch zwei dividiert. "Dadurch verschafft sich die Buchungsplattform einen Wettbewerbsvorteil", so Henschler.

"Pikant ist auch, dass die Betreibergesellschaft dieser Seite noch wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung geändert wurde", so Henschler. Der neue Betreiber ist jedoch ebenfalls Teil der Unister-Gruppe. Den Richtern war die Änderung nur eine Randnotiz wert, sie sahen den Rechtsverstoß durch die neue Gesellschaft in gleicher Weise als gegeben an.

Unister Endurteil

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.