Sind Gewährleistung und Garantie dasselbe?

Pressemitteilung vom
Schon gewusst? Die größten Irrtümer im Verbraucheralltag

Schon gewusst? Die größten Irrtümer im Verbraucheralltag

Off

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden nicht nur häufig verwechselt, viele Verbraucher und sogar manche Verkäufer halten sie für ein und dasselbe – dabei handelt es sich um zwei grundverschiedene Dinge:

"Der kleine, aber entscheidende Unterschied besteht darin, dass dem Käufer bereits laut Gesetz ein Gewährleistungsrecht zusteht, während eine Garantie grundlegend freiwillig ist", informiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden eine mangelfreie Ware zu verkaufen. Liegt dann ein Mangel vor, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist hierfür beträgt grundsätzlich 24 Monate und kann bei einem Kauf bei Herstellern bzw. Unternehmen nicht ausgeschlossen werden.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung kann der Verkäufer oder Hersteller des Produktes auch ein Garantieversprechen abgegeben. "Die Garantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine absolut freiwillige Leistung", so Wiesemann. Sie darf die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen. Eine Garantie bezieht sich meist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Produktes über einen bestimmten Zeitraum. So ist der Eintritt eines Garantiefalls oft an bestimmte Bedingungen geknüpft und auch die Leistung kann der Hersteller oder Verkäufer selbst gestalten. Auch wenn die Gestaltungsräume hier sehr groß sind, muss der Garantiegeber die gewährten Rechte aber auch einhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.