Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Debeka Bausparkasse

Pressemitteilung vom
Massive Beschwerden zu neuer Servicepauschale der Debeka

Massive Beschwerden zu neuer Servicepauschale der Debeka

Off

Viele Bausparer bekamen in den letzten Wochen die jährlich anstehenden Kontoauszüge, Erläuterungen und Steuerbescheinigungen ihrer Bausparkasse zugeschickt. Doch Kunden der Debeka Bausparkasse AG aus Koblenz lag zusätzlich ein unscheinbares Blatt bei. Überschrieben war es mit "Einführung einer Servicepauschale zum 1. Januar 2017, Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB)". Erst nachdem man das Kleingedruckte gelesen hat, wird klar: Wenn es nach der Debeka geht, sollen einige Kunden nun ins Portemonnaie greifen. Und das für Tätigkeiten, die für die betreffenden Bausparer seit Jahren kostenlos waren.

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen gehen seither zahlreiche Beschwerden von Kunden ein. Nach einer rechtlichen Überprüfung des Falles haben die Verbraucherschützer nun Klageauftrag gegen die Debeka erteilt. Nachdem die Bausparkasse auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wird nun das LG Koblenz den Sachverhalt beurteilen müssen. "Eine solche nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen für nur einen Teil der Kunden halten wir schlichtweg für nicht zulässig", sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Das Serviceentgelt liegt nach unserer Ansicht im alleinigen organisatorischen und buchhalterischen Interesse der Bausparkasse. Im Grunde handelt es sich um nichts anderes als um ein verdecktes Kontoführungsentgelt", so Heyer weiter. Der Bundesgerichtshof hat für solche Gebühren bereits im Jahr 2011 für Darlehenskonten von Kreditinstituten untersagt. Diese Rechtsprechung dürfte auch auf die genannte Servicepauschale anwendbar sein.

Für viele Kunden wurde Anfang Januar eine jährliche Servicepauschale fällig. Betroffen sind Kunden der Tarife BS3 und BS1, die künftig 12 Euro beziehungsweise 24 Euro zahlen sollen. Als Begründung gab die Bausparkasse "die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse" an.

Betroffene Verbraucher sollten diesem Entgelt widersprechen und müssen keine Kündigung des Bausparvertrages befürchten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.