Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Kölner Firma MCM Klosterfrau

Pressemitteilung vom
Falsche Gesundheitsversprechen: taxofit Magnesium 600 Forte

Falsche Gesundheitsversprechen: taxofit Magnesium 600 Forte

Off

Ein Magnesiumpräparat als beworbener Alleskönner? Das ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen zu viel des Guten – zumindest wenn es um Nahrungsergänzungsmittel geht. Nun klagen die Verbraucherschützer gegen die MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH aus Köln mit ihrem Produkt "taxofit Magnesium 600 Forte" wegen falscher Gesundheitsversprechen.

Konkret geht es um Aussagen wie "Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion.", "Genauso wie die Vitamine B1, B6 und B12 spielt es zudem eine große Rolle für den Energiestoffwechsel und die Nervenfunktion" oder "Magnesium und die Vit. B6 und B12 helfen darüber hinaus, Müdigkeits- und Erschöpfungszustände zu reduzieren." Hierbei ging das Unternehmen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen über das zulässige Maß der gesundheitsbezogenen Angaben hinaus. Zudem stuft sie eine Verzehrempfehlung von 600 mg Magnesium oder mehr als Tagesdosis für Nahrungsergänzungsmittel als zu hoch ein. Die empfohlene Höchstmenge des Bundesinstituts für Risikobewertung für Magnesium in einem Nahrungsergänzungsmittel beträgt 250 mg täglich.

MCM Klosterfrau erklärte bezüglich der gesundheitsbezogenen Angaben am 29.05.2017 gegenüber der Verbraucherzentrale, diese bereits seit Anfang Mai 2017 nicht mehr zu verwenden und gab dazu eine Unterlassungserklärung ab. An einer Verzehrempfehlung von täglich 600 mg Magnesium möchte das Unternehmen jedoch weiterhin festhalten. Am 14.07.2017 hat die Verbraucherzentrale Sachsen daher Klage beim Landgericht Köln erhoben.

Magnesiumprodukte sind die beliebtesten Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland – ein gutes Geschäft für Hersteller und Handel. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2016 ergab unter anderem, dass magnesiumhaltige Nahrungsergänzungen häufig zu hoch dosiert sind, was zu unerwünschten Wirkungen führen kann und einige Anbieter verstärkt mit überzogenen und damit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen werben. Mit ihrem neuen Internetangebot "Klartext Nahrungsergänzung" bringen die Verbraucherzentralen mehr Transparenz in den unübersichtlichen Markt von Nahrungsergänzungsmitteln. Verbraucher und Verbraucherinnen erhalten hier nicht nur Informationen, sondern können auch Fragen stellen und Beschwerden loswerden. Mehr Informationen gibt es auf dem Portal unter www.verbraucherzentrale.de/klartext-nahrungsergaenzung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.