Längere Öffnungszeiten in Glauchau

Pressemitteilung vom
Erst im September gestartet, schon werden die Öffnungszeiten um eine Stunde verlängert.
Junges Paar sitzt in einer Bankberatung und schaut skeptisch
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Verbraucherschützerin freut sich über große Akzeptanz

In der großen Kreisstadt Glauchau wird ab Januar 2024 die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen um eine Stunde aufgestockt und findet dann immer am ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 9 bis 12 Uhr statt. Beraterin Arleen Becker freut sich darüber, dass die Glauchauer*innen den Weg in die Räumlichkeiten am Markt 9 bei „first step“ regelmäßig finden, um die Unterstützung bei den unterschiedlichsten rechtlichen Problemen mit Anbietern zu nutzen. Egal, ob es um Fragen rund um die vielfach versendeten Schreiben der Firma 1N handelt, die für Irritationen sorgen oder Ärgernisse mit Strom- und Gasanbietern auftreten oder Pflegeheimverträge Unklarheiten verursachen oder es um versteckte Vertragsfallen oder miese Abzockmaschen geht.
 
Voraussetzung für die Beratung ist die vorherige Vereinbarung eines Termins telefonisch unter 0341-696 29 29 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.