Abgesagte Konzerte, keine Rückerstattung

Pressemitteilung vom
Im Landkreis Meißen sorgt die Insolvenz eines Konzerthauses für Frust bei Verbraucher*innen. Was sie jetzt tun können, erklärt die Verbraucherzentrale vor Ort.
Konzert

Insolvenz eines Konzertveranstalters sorgt für Frust im Landkreis Meißen

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Corona lässt viele Konzerte ausfallen. Doch nicht nur das sorgt für Frust bei vielen Musikliebhaber*innen im Landkreis Meißen. Auch von der Rückerstattung der Ticketpreise fehlt in manchen Fällen jede Spur. Betroffen sind die Konzerte der Kastelruther Spatzen und der Amigos, die vom Veranstalter Hohensteinkonzerte e.K. angeboten wurden.

Die Inhaberin Monika Beherzig hat im Januar diesen Jahres Insolvenz angemeldet. „Seither stehen die Chancen, dass Verbraucher*innen ihr Geld wieder bekommen, schlecht“, weiß Anett Wagner von der Verbraucherzentrale in Meißen. „Die Ticketpreise können lediglich als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dabei unterstützen wir Betroffene gern“, erklärt die Rechtsexpertin.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale Sachsen hat das Büro des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Köke, Göttingen, mitgeteilt, dass derzeit von einer Insolvenzquote von 10 Prozent ausgegangen wird. Forderungen können derzeit noch angemeldet werden. „Da der erste Prüftermin jedoch verstrichen ist, fallen jedoch Gerichtsgebühren in Höhe von 22 Euro an. Bei Ticketpreisen von 50 bis 70 Euro überlegen sich viele, ob für sie eine Forderungsanmeldung sinnvoll ist“, weiß Wagner.

Wer bei der Forderungsanmeldung unsicher ist oder Unterstützung benötigt, kann die Hilfe der Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Termine können unter 03521 – 476 6770 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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