Angebliches Inkassobüro droht mit Zwangsvollstreckung

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Umgang mit unberechtigen Inkasso-Forderungen.
Buchstabenwürfel schreiben Betrug auf viele Geldscheine

Verbraucher sollten nicht vorschnell zahlen

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Eine Firma Forderungsmanagement Inkasso aus Köln sendet derzeit Schreiben ins Vogtland, die Angst und Zweifel auslösen sollen. Unter der Überschrift „1. Mahnung – Sammelklagen – Ankündigung Zwangsvollstreckung droht“ wird mitgeteilt, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gehäuft haben. Gleichzeitig wird eine Forderung von 280,00 € geltend gemacht, die innerhalb von drei Tagen  zu überweisen wäre.

Verbraucher sollten sich das Schreiben genau ansehen, denn der Betrag soll nach Belgien überwiesen werden und auf jeden der vorliegenden Schreiben gleichen sich das Aktenzeichen und die vermeintliche Forderungssumme.

Die Drohungen, dass ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird oder gar eine Zwangsvollstreckung und die Pfändung zukünftiger Rentenansprüche droht, kann man getrost unbeachtet lassen, denn solche Maßnahmen sind beispielweise nur bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels möglich. Unter gar keinen Umständen sollte man sich verunsichern lassen und sich Rat und Hilfe bei der Verbraucherzentrale Auerbach, Plauensche Str. 7 einholen. Terminvereinbarungen sind auch online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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