Extraenergie drohen Ordnungsmittel und Gewinnabschöpfung

Pressemitteilung vom
Trotz Gerichtsurteil: Energieversorger verschleiert weiterhin Mitteilungen zur Preisänderung in Kundenmails

Trotz Gerichtsurteil: Energieversorger verschleiert weiterhin Mitteilungen zur Preisänderung in Kundenmails

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Das Landgericht Düsseldorf wies die Extraenergie GmbH aus Neuss bereits mit seinem Urteil im Jahr 2015 in die Schranken. Der Energieversorger hatte sich gegenüber Kunden auf Preiserhöhungen berufen, die diesen in einer E-Mail mitgeteilt wurden. Die Krux: Die Mail war seitenlang und die Preisänderung darin verschleiert bzw. nicht deutlich genug hervorgehoben. Doch es werden weiterhin ähnlich gestaltete Mitteilungen zur Preisänderung an Kunden verschickt und danach höhere Preise eingefordert. Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht deshalb wieder vor Gericht.

„Wer trotz dieses Urteils weiterhin derart intransparent mit seinen Kunden umspringt, muss mit einem Ordnungsmittelverfahren und einer Gewinnabschöpfungsklage rechnen“, so Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Gestern hat die Verbraucherzentrale das Gewinnabschöpfungsverfahren gegen Extraenergie eingeleitet. „Es soll die unbelehrbaren Preistrickser dazu verurteilen, die Gewinne herauszugeben, die sie durch die unzulässigen Preisänderungsmitteilungen eingespielt haben“, so die Rechtsexpertin. Außerdem haben die sächsischen Verbraucherschützer am 23.05.2017 am Landgericht Düsseldorf die Festsetzung eines Ordnungsmittels beantragt. Am 13.09.2017 ist das Gericht diesem Antrag gefolgt und hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 7500 Euro verhängt, weil Extraenergie gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf verstoßen hat. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Ordnungsgeld für zu niedrig. „Wir werden sofortige Beschwerde dagegen einlegen“, so Anne-Katrin Wiesemann.

Das Landgericht Düsseldorf hatte Extraenergie untersagt, sich gegenüber Verbrauchern auf Preiserhöhungen in einer E-Mail zu berufen, die nicht transparent und verständlich ist (Urteil vom 09.12.2015, Az. 12 O 177/14). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies im Berufungsverfahren gegen das landgerichtliche Urteil bestätigt (Urteil vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16). Das Urteil ist rechtskräftig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden.

Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Sachsen wieder den Prellbock 2017. Der Negativpreis wird an das Unternehmen vergeben, das Kunden geprellt oder verärgert hat. Vorschläge werden noch bis Mitte November auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen entgegen genommen. Wer den Prellbock in diesem Jahr erhält, wird im Dezember bekannt gegeben.

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