Teure Luftbildaufnahmen: Das letzte Wort hat die Kundschaft

Pressemitteilung vom
Im Streit um vorgefertigte individuelle Luftbildaufnahmen von Privatgrundstücken hat das Oberlandesgericht Koblenz das Widerrufsrecht von Verbraucher*innen gestärkt. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert über den Ausgang...
In Vertragsunterlagen ist das Wort "Widerrufsrecht" gelb markiert.

OLG Koblenz stärkt Widerrufsrecht von Verbraucher*innen

Off

Im Streit um vorgefertigte individuelle Luftbildaufnahmen von Privatgrundstücken hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 20.01.2021 (Az.: 9 U 964/20) die Möglichkeit zum Widerruf für Verbraucher bei sogenannten Außergeschäftsraumverträgen in der zweiten Instanz bestätigt.

Dem vorausgegangen war ein Streit über den wirksamen Ausschluss des Widerrufsrechts. Ein derartiger Ausschluss ist gesetzlich nur dann möglich, wenn Waren nicht vorgefertigt und nach individuellem Kundenwunsch hergestellt werden. Die Beklagte S.P. Helicopter-Service GmbH aus Dattenberg bietet Verbrauchern an der Haustür Fotodrucke auf Grundlage von Luftbildaufnahmen ihrer Hausgrundstücke an. Die Anfertigung erfolgt im Vorfeld, ohne Auftrag und Kenntnis der jeweiligen Grundstückseigentümer. Der Anbieter behauptete gegenüber den Kunden, dass sie durch die Individualisierung der Aufnahmen ihre Vertragserklärungen nicht widerrufen könnten.

Das Gericht wertete diese Praxis als Gesetzesverstoß. In seiner Begründung führt es aus, dass die Fotoabdrucke bereits beim Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch den Anbieter so individualisiert auf das Hausgrundstück angeboten werden, dass eine eventuelle spätere Bearbeitung der Luftaufnahmen nach Kundenwunsch nicht mehr ins Gewicht falle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

„Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und bringt erneut Klarheit im Widerrufsdschungel,“ freut sich Claudia Neumerkel, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen, „denn es zeigt eindeutige Grenzen beim Verkauf von nach Kundenwunsch angefertigten Waren auf.“ Bereits im Verfahren mit der Schwestergesellschaft S.P. Luftbild GmbH entschied das OLG Brandenburg im November 2017 (Az. 6 U12/16) bei gleichen Rechtsfragen zu Gunsten der Verbraucherschaft. Die S.P. Luftbild scheiterte damals mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. „Dieses Ergebnis gibt Hauseigentümern die Möglichkeit, sich in Ruhe und unbeeinflusst zu überlegen, Luftbildabzüge zum Preis von circa 300 Euro bis 400 Euro zu kaufen – nachdem der Vertreter wieder gegangen ist.“, so Neumerkel.

Die S.P. Helicopter-Service wurde zudem verurteilt, alle Kunden, welche innerhalb von 12 Monaten vor Rechtskraft des Koblenzer Urteils nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren, zu informieren und über das Widerrufsrecht zu belehren. Betroffene können ab dem Zeitpunkt der Belehrung den Vertrag binnen 12 Monaten und 14 Tagen, also deutlich nach dem Zeitpunkt des eigentlichen Vertragsschlusses, wirksam widerrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.