Wenn´s um Datenschutz geht, Sparkasse?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Sparkasse Leipzig

Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Sparkasse Leipzig

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"Die Sparkassen-Bonuswelt: Mit dem Wechsel in Ihr neues Kontomodell nehmen Sie automatisch an unserem Cashback-Programm teil. Das heißt, Sie bezahlen mit Ihrer SparkassenCard oder online bei unseren Partnern und erhalten kinderleicht attraktive Rabatte." Das teilte die Sparkasse Leipzig ihren Privatkunden in einem Rundschreiben im Januar 2016 mit. Damit nehmen alle Kunden automatisch am "Cashback-Programm" der Sparkasse Leipzig teil, wenn sie nicht bis zum 31.03.2016 widersprochen haben. "Das kommt einer Zwangsregistrierung gleich. Dabei liegt keine ausdrückliche Einwilligung der Kunden in die Nutzung dieser personenbezogenen Daten vor", kritisiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen, die nun Klage gegen die Sparkasse Leipzig erhoben hat.

Was zunächst mit attraktiven Rabatten beworben wird, ist vor allem ein intensiver Datenaustausch zwischen dem kontoführenden Unternehmen, dem IT-Dienstleister und den am Programm teilnehmenden Partnerunternehmen. Sie alle erfassen viele sensible Daten der Kunden. "Beispielsweise können so Informationen über den Gesundheitszustand des Kunden ermittelt werden, wenn er Produkte bei einer teilnehmenden Versandapotheke kauft", erklärt die Rechtsexpertin.

Kontoinhaber nehmen an diesem Datenkarussel stillschweigend teil, wenn sie nicht aktiv dagegen widersprechen. Das stellt nach Auffassung von Wiesemann einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften dar. Diese sehen vor, dass Betroffene im Fall einer solchen Datenerhebung, -nutzung und -weitergabe nicht nur darüber aufgeklärt und informiert werden, sondern auch aktiv einwilligen müssen.

Alleine ist die Sparkasse Leipzig mit der automatischen Registrierung für ein Bonus-Programm aber nicht. Die Ostsächsische Sparkasse Dresden führt ab Juli auf ähnliche Weise die "Sparkassen-Einkaufswelt" ein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Sparkasse Leipzig zunächst außergerichtlich aufgefordert, ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden keine Registrierung für die Sparkassen-Bonuswelt vorzunehmen. Dieser Aufforderung ist sie nicht nachgekommen, sodass nun Klage beim Landgericht Leipzig (Az: 05 O 1080/16) erhoben wurde.

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