Telefonwerbung: Keine Kaltakquise ohne Zustimmung der Verbraucher*innen

Stand:
Für eine ausnahmslose, branchenunabhängige Bestätigungslösung
Ätere Dame hört am Telefonhörer kritisch zu

Egal ob Gewinnspiele, Telefonverträge oder Lotto-Abos: Verbraucher müssen ausdrücklich eingewilligt haben, dass Unternehmen sie zu Werbezwecken zuhause anrufen dürfen – branchenunabhängig, bevor das Telefon klingelt und unabhängig davon, ob eine natürliche Person oder eine Anrufmaschine die Cold Calls durchführt.

Off
1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine allgemeine und branchenunabhängige Bestätigungslösung für alle langfristigen Verträge im Bürgerlichen Gesetzbuch.
#wirfürverbraucher
Telefonisch geschlossene Verträge sind hiernach erst dann wirksam, wenn sie vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden.
#wirfürverbraucher
2. Ein Energieanbieterwechsel darf zudem erst dann eingeleitet werden, wenn die Bestätigung zusätzlich in unterschriebener Textform vorliegt.
#wirfürverbraucher
Das vorgebliche Interesse an einem schnellen Wechsel darf nicht dazu führen, dass wichtige verbraucherschützende Regelungen missachtet werden.
#wirfürverbraucher
3. Zudem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen ein Widerrufsrecht für Dauerschuldverhältnisse auch für den stationären Vertrieb.
#wirfürverbraucher
4. Die Erstlaufzeit für Telekommunikationsverträge sollte auf sechs Monate verkürzt werden.
#wirfürverbraucher

Unerlaubte Telefonwerbung stellt nicht nur eine unzumutbare Belästigung dar, sondern führt in vielen Fällen auch dazu, dass Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden, die die Angerufenen gar nicht abschließen wollten. Die Beschwerdezahlen der Bundesnetzagentur über unerwünschte Telefonwerbung steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich. Und auch nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen wurden viele Sachsen, darunter insbesondere Senioren, schon einmal unaufgefordert von einem Unternehmen kontaktiert.

Für eine ausnahmslose, branchenunabhängige Bestätigungslösung

Besonders auffällig sind hier Telekommunikations- und Energieanbieter ebenso wie Verkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln. Nach Telefongesprächen ist meist nicht klar, was genau vereinbart wurde. Die Unternehmen berufen sich dann auf Vertragsabschlüsse, Tarif- oder Anbieterwechsel, die Verbrauchern jedoch nicht bekannt sind.


wir für verbraucher

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.