Unerlaubte Telefonwerbung stellt nicht nur eine unzumutbare Belästigung dar, sondern führt in vielen Fällen auch dazu, dass Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden, die die Angerufenen gar nicht abschließen wollten. Die Beschwerdezahlen der Bundesnetzagentur über unerwünschte Telefonwerbung steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich. Und auch nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen wurden viele Sachsen, darunter insbesondere Senioren, schon einmal unaufgefordert von einem Unternehmen kontaktiert.
Egal ob Gewinnspiele, Telefonverträge oder Lotto-Abos: Verbraucher müssen ausdrücklich eingewilligt haben, dass Unternehmen sie zu Werbezwecken zuhause anrufen dürfen – branchenunabhängig, bevor das Telefon klingelt und unabhängig davon, ob eine natürliche Person oder eine Anrufmaschine die Cold Calls durchführt.
Besonders auffällig sind hier Telekommunikations- und Energieanbieter ebenso wie Verkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln. Nach Telefongesprächen ist meist nicht klar, was genau vereinbart wurde. Die Unternehmen berufen sich dann auf Vertragsabschlüsse, Tarif- oder Anbieterwechsel, die Verbrauchern jedoch nicht bekannt sind.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.