Telefonberatung

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Wir beraten Sie auch telefonisch. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser sachsenweites Info- und Termintelefon.

 

 

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Wenn Ihre Frage in einer telefonischen Beratung geklärt werden kann, helfen Ihnen unsere Expert*innen gerne weiter. Termine für eine Telefonberatung erhalten Sie über unserer zentrales Termintelefon unter:

0341 - 696 29 29

Unser Termintelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Sie erhalten im Rahmen Ihres Erstgesprächs einen Rückruf-Termin, der 1 bis 2 Tage später stattfindet. Je nach Thema werden Sie dann durch unsere Expert*innen direkt am Telefon beraten, um ihr Anliegen zu klären.

In Vorbereitung auf die Telefonberatung füllen Sie bitte folgende Unterlagen aus:

Scannen Sie die ausgefüllten Dokumente im Anschluss ein und speichern Sie diese als PDF-Datei ab, um Sie Ihrer E-Mail an uns anhängen zu können.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.