Smart Metering: Anbieter müssen Verbraucherrechte wahren!

Stand:
Für eine transparente und verbraucherfreundliche Umstellung auf digitale Stromzähler
Smart Meter - digitaler Stromzähler

Alle Haushalte erhalten im Jahr 2021 mindestens eine moderne Messeinrichtung- einen digitalen Stromzähler. Einige Haushalte müssen zudem künftig den Einbau intelligenter Messsysteme dulden, die auch als Smart Meter bekannt sind. Dieser versendet und empfängt Daten digital über das Internet. So werden zum Beispiel Verbrauchsdaten an den Energielieferanten und den Netzbetreiber versandt.

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1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert die Hinweispflichten des Anbieters.
#wirfürverbraucher
Kund*innen müssen bei Abschluss eines Energieliefervertrages verständlich darauf hingewiesen werden, ob für den Messstellenbetrieb zusätzliche Kosten abgerechnet werden.
#wirfürverbraucher
Sei es direkt über den zuständigen Messstellenbetreiber, über einen dritten Anbiet#wirfürer oder über den Energielieferanten.
#wirfürverbraucher
2. Zudem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen ein Sonderkündigungsrecht und keine Doppelzahlungen.
#wirfürverbraucher
Werden die Betriebskosten des Zählers nicht auf die reguläre Energieabrechnung umgelegt, weil er von Dritten betrieben wird, muss sich der bisherige Tarifpreis reduzieren.
#wirfürverbraucher
Andernfalls führt das zu einer Doppelzahlung bzw. Preiserhöhung. Hier muss Betroffenen wegen der Leistungs- und Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht zustehen.
#wirfürverbraucher
3. Zusatzkosten, wie die jährlichen Betriebskosten für Smart Meter oder Umbaukosten von Hauseigentümern für neue Zählerschränke, müssen an anderer Stelle kompensierbar sein.
#wirfürverbraucher
4. Jede*r Verbraucher*in sollte die Möglichkeit haben, dem Einbau von Smart Metern widersprechen zu können, wenn es sich nicht um einen Pflichteinbau handelt.
#wirfürverbraucher
Immerhin sind Smart Metern handelt intelligente Messsysteme, die in der Lage sind, sensible Daten mit dem Netzanbieter und dem Energielieferanten auszutauschen.
#wirfürverbraucher
Ob Smart Meter eingebaut werden, überlässt der Gesetzgeber den Netzbetreibern. Für Verbraucher*innen ist er dann verpflichtend. Hier muss eine gesetzliche Anpassung erfolgen.
#wirfürverbraucher

Mit der Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgt das offizielle Rollout der intelligenten Messsysteme seit Januar 2020, die Messstellenbetreiber dürfen bzw. müssen nun mit dem Einbau der neuen Geräte beginnen. Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler zumeist durch die örtlichen Netzbetreiber. Diese trifft die Pflicht, den Einbau durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund erhalten zahlreiche Verbraucher Schreiben mit der Ankündigung eines Einbaus.

Für eine transparente und verbraucherfreundliche Umstellung auf digitale Stromzähler

Die Kosten für den Einbau hängen ab von der Menge des verbrauchten Stroms beziehungsweise der Leistung der stromerzeugenden Anlage. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Verbrauch von 3.400 Kilowattstunden pro Jahr können zum Beispiel bis zu 40 Euro anfallen. Ein direkter finanzieller Nutzen, der die zusätzlichen jährlichen Kosten aufwiegt, ist für Verbraucher*innen derzeit nicht zu erwarten.

Die Smart-Meter Technologie soll Erzeugung und Verbrauch des Stroms aufeinander abstimmen. Mithilfe von variablen Stromtarifen sollen Smart Meter registrieren, wann die Stromerzeugung und somit die Einspeisung von Strom in das Netz preislich sinnvoll ist. So z.B. beim Betreiben einer Solaranlage (Prosumer) und wann die Entnahme von Energie in Abhängigkeit von der Netzauslastung kostengünstig sein kann. Bisher gibt es jedoch nur sehr wenige variable Stromtarife auf dem Markt. Darüber hinaus bedarf es smarter Haushaltsgeräte, damit variable Tarife sinnvoll eingesetzt werden können.


wir für verbraucher

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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