Rechtlich sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die Ernährung zu ergänzen, wenn ein Versorgungsdefizit besteht. Ihre Darreichungsform als Konzentrate von Nährstoffen und sonstigen Stoffen in Form von Tabletten, Pillen, Kapseln usw. führt bei Verbrauchern leicht zu Verwechslungen mit Arzneimitteln. Diese Verwechslungsgefahr wird durch Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen verstärkt.
Egal ob als Gelenkkapseln, Schlankheitspillen oder Knochenschutz: Viele Verbraucher glauben an die beworbene gesundheitsförderliche Wirkung und die amtlich geprüfte Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln. Sogar jeder Dritte nimmt sie ein. Tatsächlich werden diese Produkte vor ihrer Markteinführung von Behörden weder auf Wirksamkeit noch auf Sicherheit geprüft. Es bedarf mehr Transparenz und Verlässlichkeit für Verbraucher*innen und Regularien für Anbieter.
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen als Lebensmittel keinem staatlichen Prüfverfahren. Es zeigen sich immer wieder gravierende Probleme: Sie können unzulässige Stoffe, pharmakologisch wirksame Stoffe oder Verunreinigungen enthalten oder mit unzulässigen Aussagen werben. Die in der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie der EU vorgesehene Festsetzung von Höchstmengen an Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln ist seit fast 20 Jahren nicht erfolgt. Auch die „sonstigen Stoffe“, wie Aminosäuren, Fettsäuren oder Botanicals, sind unzureichend geregelt: Sie sind nicht definiert, es gibt keine Reinheitsanforderungen, Qualitätsstandards, geschweige denn zulässige Höchstmengen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.