Gesundheitsversorgung den Bedarfen anpassen

Stand:
Im Zuge des demografischen Wandels verändert sich der Bedarf an Gesundheitsleistungen erheblich. Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine bestmögliche Gesundheitsversorgung in ihrem Wohnumfeld.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Über Kooperationen und Vernetzung sowie mobile Angebote bestehen Lösungsansätze, um Vorsorgeleistungen und Behandlungen auch im ländlichen Raum anbieten zu können. Zudem hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen das Potential, einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung zu leisten. Die künstliche Intelligenz wird erfolgreich dabei helfen können und Möglichkeiten aufzeigen.

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Im Hinblick auf Gesundheitsdienstleistungen, Patientenrechte und Pflegebedürftigkeit gibt es Angebote, die von einer Vielzahl der Bürger jedoch als unüberschaubar, undurchsichtig, nicht zielgruppenspezifisch empfunden werden.
Für eine transparente Information und Beratung bedarf es auch in Sachsen einer unabhängigen Patienten- und Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die deren Interessen im Fokus hat. Vorhandene digitale Angebote setzen zudem einen sicheren Umgang mit Medien und Technik voraus. Zur Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten bedarf es kompetenter Unterstützung durch anerkannte Vereine, denen die Bürger vertrauen. Eine Abkopplung nicht IT- affiner Verbraucher sollte vermieden werden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.