Welche FTI-Marken und Anbieter sind von der Insolvenz betroffen?
Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, ist zahlungsunfähig und hat beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. Die Insolvenz umfasst alle Leistungen, die Sie bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben. Das sind folgende Marken und Anbieter:
- FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
- 5vorFlug in Deutschland,
- die BigXtra GmbH sowie
- die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car.
Gut zu wissen: Nicht betroffen sind Leistungen, die Sie bei Drittanbietern gebucht haben und bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich Vermittler war, zum Beispiel:
- TUI,
- Alltours,
- DERTOUR oder
- vtours.
Ebenso nicht betroffen sind Pauschalreisen, die über diese Internetportale gebucht wurden und die nicht ein Angebot der oben genannten Marken sind.
- www.fti.de
- www.fti.at
- www.fti.ch
- www.5vorflug.de oder
- www.sonnenklar.tv.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Reiseanbieter.
Informationen zur FTI-Insolvenz finden Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Was gilt für mich?
Pauschalreisen, die über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden, sind storniert. Zahlungen, die Sie dafür geleistet haben, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert . Informieren Sie sich bitte laufend über mögliche Änderungen über die Internetseite von FTI.
Nicht betroffen von Absagen sind Reisen, die Sie bei einem anderen Anbieter gebucht haben – auch wenn die Reisebuchung über die Internetseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de erfolgt ist. Entscheidend ist, dass FTI nur Vermittler einer Reise bei einem anderen Anbieter war. Andere Anbieter sind beispielsweise TUI, Alltours, DERTOUR oder vtours.
Ich bin auf einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt von FTI und das Hotel oder ein einzelner Anbieter verlangt von mir zusätzliche Zahlungen. Wie verhalte ich mich richtig?
Einzelne Anbieter wie das Hotel dürfen im Rahmen einer Pauschalreise keine zusätzlichen Zahlungen von Ihnen verlangen. Vertragspartner der Reise ist FTI. Verweigern Sie daher geforderte Zahlungen.
Tipp: Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit FTI über die Notfallnummer auf. Klären Sie mit FTI das weitere Vorgehen und ob eine offizielle Kostenübernahme durch den DRSF erfolgt., Haben Sie Zahlungen getätigt, so bewahren Sie Quittungen gut auf, um Ansprüche gegen den DRSF durchsetzen zu können.
FTI gibt an, dass Fremdveranstalter die Organisation vor Ort übernommen haben. Sollte es bei Ihnen keinen Ansprechpartner vor Ort geben, können Sie die Kostenübernahmeregelung des DRSF dem Hotel vorlegen. Diese ist in verschiedenen Sprachen abrufbar.