Die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen dazu eine Masse an heftigen und emotionalen Verbraucherbeschwerden. Die Beratungsstellen werden mit Anfragen überhäuft. Erhebliche finanzielle Mittel der Verbraucher*innen, die bereits durch die Corona- Krise betroffen sind, sind bei den Reise- und Fluggesellschaften gebunden.
Die Ausbreitung von Covid-19 hat zu einer massiven Annullierung geplanter Reisen und Flüge aufgrund von Reisewarnungen und Reisebeschränkungen geführt. Seitdem müssen Verbraucher*innen in ihrer Mobilität nicht nur Verspätungen, Ausfälle und Verluste von Gepäck erleiden, sondern in vielen Fällen auch wochenlang auf die Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen warten.
Aktuell gilt das „Voraus-Kasse-Prinzip“, nach dem Verbraucher*innen bei Flugbuchungen den vollständigen Betrag, bei Pauschalreisen bis zu 40 Prozent des Reisepreises weit im Voraus begleichen müssen. Ebenso sind Verbraucher*innen bei Unternehmensinsolvenzen von Fluggesellschaften nicht wirksam geschützt, wie das Beispiel der Insolvenz von Air Berlin zeigt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.