Ihre Geschichte zählt: Aufruf zur Sammelklage gegen Partnervermittlung Kleeblatt

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft eine Sammelklage gegen das Unternehmen Kleeblatt E&M GmbH aus Leipzig und ruft Betroffene dazu auf, ihren Fall zu melden. Kämpfen Sie mit uns dafür, dieses unseriöse Vorgehen zu beenden - gemeinsam gegen Abzocke.
Viele Personen stehen neben einem Aktenordner und einer Waagschale.
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WORUM GEHT'S

  • Die Leipziger Agentur Kleeblatt E&M GmbH spielt mit der Hoffnung Alleinstehender und überredet sie für ein vermeintliches Happy End zum teuren Vertragsabschluss. 
  • Für die Übermittlung von circa 6 bis 12 Adressen zahlen Verbraucher*innen etwa 3.000 bis knapp 5.000 Euro. Horrende Preise, wenig Leistung – findet die Verbraucherzentrale Sachsen. Mit Klagen auf Unterlassung und Gewinnabschöpfung versuchen wir, dieses Geschäftsmodell zu unterbinden. 
  • Damit Verbraucher*innen ihr verlorenes Geld zurückerhalten, streben wir zudem eine Sammelklage an. Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene gibt, die bislang weder bei der Verbraucherzentrale Sachsen noch an anderer Stelle Hilfe gesucht haben und die Dunkelziffer entsprechend hoch ist. 
     

Wir sind nur so stark wie unsere Gemeinschaft: Melden Sie uns Ihren Fall!


WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Die Verbraucherzentrale Sachsen möchte eine Sammelklage erheben, um die überhöhten Preise für die Betroffenen zurückzufordern.

Wann startet die Sammelklage?

Sobald sich genügend betroffene Verbraucher*innen gemeldet haben, werden wir eine Sammelklage einreichen. Alle Teilnehmer*innen werden rechtzeitig von uns über weitere Schritte informiert.

Wer kann sich anschließen?

Alle Verbraucher*innen, die seit dem 13.10.2023 mit Kleeblatt E&M GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben, die im Vertrag geforderte Summe voll oder anteilig gezahlt und diese Summe nicht zurückerhalten haben.

ICH MÖCHTE MICH DER KLAGE ANSCHLIEßEN: WAS MUSS ICH TUN?

  1. Füllen Sie das untenstehende Formular aus und laden Sie alle wichtigen Vertragsunterlagen hoch. Wir prüfen Ihre Dokumente und nehmen Kontakt mit Ihnen auf. 
  2. Sie möchten Ihren Fall persönlich melden? Kein Problem. Kommen Sie mit Ihren Dokumenten in eine unserer Beratungsstellen. Die Kolleg*innen vor Ort unterstützen Sie.
Nur eine Datei möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf, jpg.
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR VERWENDUNG IHRER DATEN
Die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten durch die Verbraucherzentrale Sachsen ist zur Durchführung einer Klage erforderlich. Im Rahmen dieser Zwecke werden Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden an die von uns beauftragten Rechtsanwälte übermittelt, gelangen aber auch dem Gericht, den gegnerischen Rechtsanwälten und gegebenenfalls einem Gutachter zur Kenntnis. Mit Ihrer Einwilligung unterstützen Sie unsere Arbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Checkbox mit Einwilligungstext: 
Ich willige ein, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch meine fallbezogenen Unterlagen für eine Abmahnung sowie für eine Verbandsklage verwendet und an die Gegenseite, Zivilgerichte, an die zu beauftragenden sowie im Verfahren involvierte Rechtsanwälte und an Verfahrensbeteiligte weitergegeben und genutzt werden dürfen.

Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Insofern die gesetzlichen Voraussetzungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt sind, haben Sie uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
• Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 DSGVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 20 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 21 DSGVO).

Sind Sie der Auffassung, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonstiger Weise verletzt worden, haben Sie zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Verein zu beschweren. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
vertreten durch den Vorstand Andreas Eichhorst
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Tel: 0341 – 696 29 10
Fax: 0341 - 6892826
E-Mail: datenschutz@vzs.de
 
Was ist, wenn ich noch Fragen zu meinem Vertrag habe und Hilfe benötige?

Sie können gern unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wir lassen niemanden allein und besprechen gemeinsam, was als nächstes zu tun ist. Hier geht’s zur Online-Terminvergabe.

Ich habe einen ähnlichen Vertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen – kann ich mich der Sammelklage anschließen?

Nein, aber wir helfen selbstverständlich trotzdem bei Problemen. Nutzen Sie dafür unsere Rechtsberatung. Jeder registrierte Fall hilft dabei, das Geschäftsmodell unseriöser Anbieter zu schwächen. 

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Liebe ist kein Geschäft: Gemeinsam gegen unseriöse Partnervermittlungen

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die Partnervermittlungsagentur Kleeblatt E&M GmbH aus Leipzig Klagen wegen Wucher eingereicht – und ruft Betroffene auf, selbst aktiv zu werden. Wir stärken die Rechte von Verbraucher*innen!

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.