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Insolvenz- und Schuldnerberatung

Schulden können jeden treffen und leicht über den Kopf wachsen. Betroffene empfinden oft zu viel Scham, um sich Hilfe zu holen. Unsere kostenfreie Insolvenz- und Schuldnerberatung unterstützt Sie dabei, den ersten Schritt zu machen.
Mann zeigt leere Hosentaschen

Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung zählen zu den häufigsten Faktoren für Überschuldung. Im Rahmen unserer Insolvenz- und Schuldnerberatung analysieren wir Ihre finanzielle Situation, erarbeiten erste Lösungsansätze und informieren Sie über die aktuelle Rechtslage. Dieses Angebot stellt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig als Bescheinigende Stelle zur Verfügung.

UNSER BERATUNGSANGEBOT IM DETAIL


INSOLVENZBERATUNG
Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht überschuldeten Verbrauchern eine Regulierung der Schulden mit anschließender Restschuldbefreiung

Wie wir helfen

  • Wir führen mit Ihnen den Außergerichtlichen Einigungsversuch durch, informieren über Erfolgsaussichten einer Verbraucherinsolvenz und unterstützen bei der Erstellung von Sanierungsplänen
  • Wir stellen wir Ihnen die zwingend notwendige Bescheinigung für das gerichtliche Verfahren aus und bereiten mit Ihnen gemeinsam den gerichtlichen Insolvenzantrag vor

Wichtig ist dem Gesetzgeber eine umfassende persönliche Beratung und eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Damit soll den häufig fehlerhaften oder unvollständigen Anträgen auf der Basis anonymer computergestützter Beratung eine Absage erteilt werden. Persönliche Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Restschuldbefreiung ist drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erteilen, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.


SCHULDNERBERATUNG
Schwerpunkt der Schuldnerberatung ist die Stabilisierung der aktuellen Haushaltssituation und die Aufarbeitung der Schulden

Wie wir helfen

  • Wir sichern der Existenzgrundlage beim Vorliegen von Primärschulden, wie Miete und Strom oder Geldstrafen
  • Wir stellen eine Haushalts- und Budgetplanung zur Stabilisierung der finanziellen Situation des Haushaltes und zur Erhöhung der Planungskompetenzen auf
  • Wir erarbeiten einen Gesamtschuldenüberblick und entwickeln Regulierungsstrategien
  • Wir unterstützen bei Gläubigerverhandlungen und Schuldenregulierung
  • Wir informieren über Gläubiger- und Schuldnerrechte

PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO (P-KONTO)
Um unpfändbare Einkünfte auf einem Girokonto zu sichern, muss dieses bei Pfändung in ein sogenanntes P-Konto umgestellt werden. Damit verfügt der Kontoinhaber automatisch über einen Grundfreibetrag. Ein Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag, z.B. aufgrund von Unterhaltspflichten, muss separat bescheinigt werden.

Wie wir helfen

  • Wir stellen eine Bescheinigung zur Anhebung der Freibeträge aus oder stehen für Fragen rund um das P-Konto als Bescheinigende Stelle zur Verfügung

SCHULDENPRÄVENTION
Vorrangige Ziele des Bildungsangebotes sind die Förderung eines kompetenten Umgangs mit Geld und die Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und Handlungskompetenz, das Reflektieren des eigenen Konsumverhaltens, die Sensibilisierung für die Risiken der Verschuldung und schließlich die Darstellung von Möglichkeiten zur Krisenbewältigung bei Überschuldung.

Wie wir helfen

  • Wir entwickeln eine wirtschaftliche Budgetplanung und schulen Finanzkompetenz mit den Schwerpunkten Haushalt, Konsum, Versicherung, Konto, Kredit
  • Wir vermitteln persönliche Krisenbewältigungskompetenz mit den Schwerpunkten Schuldenfallen, Unterscheidung von Verschuldung und Überschuldung, Regulierungsstrategien

Preise
Persönliche Beratung
kostenfrei