Energie: energetisches Sanieren und erneuerbare Energien unterstützen

Stand:
Für mehr Anreize und Transparenz in der privaten Energiewende
Wärmebild vom Haus

Vierzig Prozent der CO2-Emissionseinsparungen bis 2030 sind laut nationalem Klimaschutzplan im Gebäudebereich zu erreichen. Während der Stromsektor zunehmend auf Erneuerbare Energien setzt, decken für Raumwärme und Warmwasser noch allzu oft alte Gas- und Ölheizungen den Bedarf. Viele Hauseigentümer können oder wollen eine Modernisierung hier bisher nicht vornehmen. Grund hierfür sind die oft nur geringen Anreize zur Sanierung und fehlende Transparenz hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.

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1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert, die landesweite Förderung von Sanierungsmaßnahmen zu erweitern und zu konkretisieren.
#wirfürverbraucher
Fokus sollte dabei auf konkreten Anreizen zur energetischen Ertüchtigung von Gebäuden liegen.
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Verbraucher benötigen beispielsweise Förderungen für eine nichtfossile Heizungsanlage, für die Errichtung eines Gründachs oder einer ökologischen Wärmedämmung.
#wirfürverbraucher
Angebote zur Verknüpfung mit nachhaltiger Mobilität, wie für die Einrichtung einer Wallbox, mit der man Elektroautos von zuhause laden kann, runden den Förderkatalog ab.
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2. Zudem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen, den Förderkatalog auch auf vermietete Objekte auszudehnen.
#wirfürverbraucher
Damit soll verhindert werden, dass die Energiewende zu Lasten der Bewohner geschieht und Kosten auf die Mieter abgewälzt werden.
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Ziel muss es sein, energiesparendes Wohnen und Leben zu ermöglichen. Das beinhaltet konkrete Möglichkeiten und Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen.

Für mehr Anreize und Transparenz in der privaten Energiewende

Insbesondere für neue Heizungssysteme, bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und für eine bessere Dämmung benötigen Hauseigentümer individuelle und passgenaue Unterstützung. Nur so kann die Energiewende im privaten Bereich vorangebracht werden.


wir für verbraucher

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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