Reisen: Stärkung der Passagierrechte und verbesserter Insolvenzschutz

Stand:
Für eine Anpassung der verbraucherunfreundlichen Vorkasse-Regelung
Reiserecht

Die Ausbreitung von Covid-19 hat zu einer massiven Annullierung geplanter Reisen und Flüge aufgrund von Reisewarnungen und Reisebeschränkungen geführt. Seitdem müssen Verbraucher*innen in ihrer Mobilität nicht nur Verspätungen, Ausfälle und Verluste von Gepäck erleiden, sondern in vielen Fällen auch wochenlang auf die Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen warten.

Off
1. Die kompletten Vorauskasse-Reglungen für Flugbuchungen sollten dringend geändert oder abgeschafft werden.
#wirfürverbraucher
2. Restzahlungen für Pauschalreisen sollten wegen des erhöhten Insolvenzrisikos erst eine Woche vor Reisebeginn fällig werden.
#wirfürverbraucher
Voraussetzung dafür ist, dass der Reiseanbieter die Durchführung der Reise schriftlich bestätigt hat.
#wirfürverbraucher
3. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert zudem die Schaffung einer wirksamen Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreiserichtlinie.
#wirfürverbraucher
Sie muss durch eine sofortige Vorlage des Gesetzentwurfes zur europarechtskonformen Insolvenzsicherung von Pauschalreisen auf den Weg gebracht werden.
#wirfürverbraucher

Die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen dazu eine Masse an heftigen und emotionalen Verbraucherbeschwerden. Die Beratungsstellen werden mit Anfragen überhäuft. Erhebliche finanzielle Mittel der Verbraucher*innen, die bereits durch die Corona- Krise betroffen sind, sind bei den Reise- und Fluggesellschaften gebunden.

Für eine Anpassung der verbraucher-unfreundlichen Vorkasse-Regelung

Aktuell gilt das „Voraus-Kasse-Prinzip“, nach dem Verbraucher*innen bei Flugbuchungen den vollständigen Betrag, bei Pauschalreisen bis zu 40 Prozent des Reisepreises weit im Voraus begleichen müssen. Ebenso sind Verbraucher*innen bei Unternehmensinsolvenzen von Fluggesellschaften nicht wirksam geschützt, wie das Beispiel der Insolvenz von Air Berlin zeigt.


wir für verbraucher

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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