Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner*innen oder die eigenen Kinder automatisch dazu berechtigt sind.
Vorsorgedokumente wie die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht legen fest, wer sich darum kümmert, den Postverkehr zu regeln, wichtige Überweisungen zu tätigen oder für die richtige medizinische Behandlung Sorge zu tragen.
In der Plauderstunde klären unsere Expert*innen über alle wichtigen Vorsorgeunterlagen auf, geben Tipps zur digitalen Vorsorge und stehen für individuelle Fragen bereit.
Mit:
Bianca Erdmann-Reusch, Vorsitzende der Senioren-Union Sachsen
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen