Musterfeststellungsklage: Schwachpunkte abstellen und nachbessern

Stand:
EU- Verbandsklage verbraucherfreundlich ins deutsche Recht umsetzen
Hintergründe zur Musterfeststellungsklage

Die Verbraucherzentrale Sachsen (als auch der vzbv) führen seit Mai 2019 eine Reihe von Musterfeststellungsklagen. Dabei lassen sich in der praktischen Handhabung jedoch einige Herausforderungen und Hürden feststellen. Beispielhaft sind zu nennen: Die lange Dauer der Bekanntmachung (im Durchschnitt 29 Tage), Probleme beim Eintragungsschluss, erhebliche Rechtsverluste durch unwirksame Anmeldungen, angeblich nicht musterfeststellungsfähige Rechtsverhältnisse (bspw. Zinssätze für Sparverträge), ungeregelte Auskünfte durch das Bundesamt für Justiz (u.a. zum Verfahrensstand).

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1. Die Klage darf nicht allein auf die reine Feststellung beschränkt sein. Auch Leistung und Schadenersatz müssen geltend gemacht werden können.
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2. Die reformierte EU- Verbandsklagerichtlinie (New Deal for Consumers) muss schnell ins deutsche Recht umgesetzt werden.
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3. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert einen Feststellungsantrag, mit dem auch abstrakte Rechtsfragen geklärt werden sollen.
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Das Bundesamtes für Justiz muss verpflichtet sein, jederzeit Auskunft an die Parteien des Rechtsstreits geben zu können.
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5. Das Klageregister muss abgeschafft werden. Die Wirkungen der Klage müssen für alle betroffenen Verbraucher*innen gelten.
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6. Die Daten der Verbraucher*innen in Veröffentlichungen des Bundesamtes für Justiz müssen unbedingt anonymisiert werden.
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Verbraucher*innen sehen sich täglich mit ganz unterschiedlichen Rechtsverstößen von Anbietern konfrontiert – Entgelte für die „Nichtnutzung“ von Leistungen, unrechtmäßige Gebühren, entgangene Zinsen oder Negativzinsen für bestehende Girokonten. Um die Durchsetzung der Verbraucherrechte zu stärken, steht den deutschen qualifizierten Verbraucherschutzverbänden seit dem 01. November 2018 ein neues Klageinstrument zur Verfügung: die Musterfeststellungsklage. Mit ihr soll der klagende Verband das Bestehen oder Nichtbestehen von Rechtsverhältnissen für eine Vielzahl von Verbrauchern feststellen können. Diese können sich niedrigschwellig durch Eintragung in einem Internetregister der Klage anschließen.

EU- Verbandsklage verbraucherfreundlich ins deutsche Recht umsetzen

Im Rahmen der Evaluierung und der Weiterentwicklung müssen bei der Musterfeststellungsklage deshalb wichtige Justierungen erfolgen, um die mit dem Instrument beabsichtigten Ziele (Vereinfachung, Effizienz etc.) zu erreichen. Daneben ist die reformierte EU- Verbandsklagerichtlinie im Rahmen des New Deal verbraucherfreundlich ins deutsche Recht umzusetzen.
 


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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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