Seitdem das BGH-Urteil gefallen ist, berechnen wir die Zinsansprüche von Prämiensparer*innen bundesweit neu. Die Sparkassen schulden ihren Kund*innen allein nach unseren Berechnungen noch:
1.140.438,29 €
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.