Musterklagen gegen sächsische Sparkassen: Alle Infos auf einen Blick

Musterklagen gegen sächsische Sparkassen: Alle Infos auf einen Blick
Vielen Prämiensparer*innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz bei langfristigen Sparprodukten bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer*innen hat damit ein Ende.

Seitdem das BGH-Urteil gefallen ist, berechnen wir die Zinsansprüche von Prämiensparer*innen bundesweit neu. Um diesen Gesamtbetrag lagen die Sparkassen nach unseren Berechnungen falsch:

 

1.781.047,31 €

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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